Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Konstanz schreibt den Transport und die Verwertung von Alttextilien europaweit aus. Die Alttextilien werden im Bringsystem über Container auf Wertstoff- und Bauhöfen sowie dezentralen Standplätzen erfasst.
Was der Auftragnehmer übernimmt:
Ausgenommen: Gemeinde Büsingen (Schweizer Exklave). Die Gemeinden Gaienhofen, Moos, Mühlhausen-Ehingen und Öhningen liefern selbst an – dort nur Sortierung/Verwertung.
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 30.06.2027 (6 Monate), mit zwei Verlängerungsoptionen bis max. 30.06.2028. Zuschlag nach niedrigstem Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Entgelte und Zu-/Abschlag (netto)
Quantitative Angebotswertung auf Grundlage der angebotenen Entgelte / Zu- und Abschläge pro Mengeneinheit (Anhang 1/1, Spalte 3) multipliziert mit den Auswertungsmengen (Spalte 4) über die Vertragsgrundlaufzeit.
- Umweltverträglichkeit der Transporte (Wertungsbonus)20000%
Qualitatives Zuschlagskriterium: Bewertung der einfachen Entfernung (kürzeste LKW-taugliche Straßenverbindung) zwischen dem Einwohnerschwerpunkt des Entsorgungsgebietes (Radolfzell am Bodensee) und den angebotenen Sortieranlagenstandorten. Bei mehreren Standorten wird die über die Mengenanteile gewichtete Entfernung herangezogen. Bonus von max. 20.000 € bei ≤ 50 km (linear absteigend bis 0 € bei > 200 km). Anhang 1/4 zum Angebotsformular.
Wertungsbonus: 20.000 € bei Entfernung ≤ 50 km (100%), 0 € bei Entfernung > 200 km, lineare Interpolation dazwischen (z.B. 100 km = 66,7%, 150 km = 33,3%). Der Bonus wird auf die quantitativ ermittelte Wertungssumme (Entgelte + Zu-/Abschläge) angerechnet, ist jedoch nicht abrechnungsrelevant.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenContainergestellung
Der Auftragnehmer stellt die Alttextilcontainer bereit – sofern nicht Städte, Gemeinden oder der Landkreis selbst Container stellen.
Transport der Alttextilien
Abholung und Transport der gesammelten Alttextilien von Wertstoffhöfen, Bauhöfen und dezentralen Standplätzen zur Umschlag- oder Sortieranlage.
Sortierung und Verwertung
Vollsortierung aller angelieferten Alttextilien und Zuführung zur Verwertung gemäß Abfallhierarchie (§ 6 Abs. 1 KrWG):
1. Wiederverwendung (höchste Priorität)
2. Stoffliche Verwertung (Recycling)
3. Energetische Verwertung
4. Beseitigung nicht verwertbarer Reste (auf Kosten des Auftragnehmers)
Dokumentation und Nachweisführung
Der Auftragnehmer führt lückenlose Nachweise über alle Mengenströme:
Ausgeschlossene Leistungen und Sonderfälle
Nicht zum Auftrag gehören:
Sonderfall Selbsttransporter-Gemeinden: Die Gemeinden Gaienhofen, Moos, Mühlhausen-Ehingen und Öhningen transportieren ihre Alttextilien selbst zur nächstgelegenen Umschlag-/Sortieranlage. Der Auftragnehmer übernimmt dort nur den Weitertransport/die Sortierung und die Verwertung dieses Materials (Pos. 1.3).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (zwingende Voraussetzungen)
Der Bieter darf nicht von der Teilnahme ausgeschlossen sein.
§ 123 GWB – Straftaten/Verurteilungen:
§ 124 GWB – Weitere Ausschlussgründe:
§ 19 MiLoG: Keine Geldbuße ≥ 2.500 € wegen Mindestlohn-Verstoß
Artikel 5k VO (EU) 2022/576 (Russland-Sanktionen): Bieter und Unterauftragnehmer (>10 % Auftragswert) dürfen keinen Bezug zu Russland haben
Befähigung und Berufsausübung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Tariftreue und Mindestlohn
Eignungsleihe und Bietergemeinschaften
Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Bietergemeinschaften:
Unterauftragnehmer
Transport und Verwertung von Alttextilien
Transport und Verwertung können aus einer oder mehreren Referenzen stammen. Auf Verlangen nachzureichen: Auftraggeber, Auftragnehmer, vertragliche Bindung, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt, Leistungsgebiet, Auftragswert