Übernahme und Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der GELSENDIENSTE (Stadt Gelsenkirchen) für die Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (Abfallschlüssel AVV 17 03 01\*). Bieter müssen u. a. eine Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung, geeignete Anlagenzulassung, Versicherungsnachweise und mindestens zwei vergleichbare Referenzen nachweisen. Angebote sind elektronisch über das Cosinex-Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotssumme
Summe der angebotenen Einheitspreise multipliziert mit den Wertungsmengen (Übernahme und Entsorgung, Begleitscheine, Entsorgungsnachweise). Bestandteil der Wertungssumme.
- Entfernungsmalus
Wertungsaufschlag in Abhängigkeit der einfachen Fahrtstrecke vom Bezugspunkt (Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee in Gelsenkirchen) zur Übernahmeanlage (Höchstentfernung 50 km). Berechnung: E × 2 × 120 Mg × 0,48 €/Mg/km = E × 115,20 €. Reine Wertungsgröße, nicht abrechenbar.
- Wertungsaufschlag Entsorgungsweg (Stufenmodell)
Wertungsfaktor nach Stufe des angebotenen Entsorgungsweges: Stufe 1 (thermische Behandlung, Faktor 1,00), Stufe 2 (Deponieersatzbaustoff/Bergversatz, Faktor 1,25), Stufe 3 (Kaltmischverfahren/HGT, Faktor 1,50). Berechnung: Einheitspreis Übernahme/Entsorgung × (Faktor − 1) × 120 Mg. Reine Wertungsgröße, nicht abrechenbar. Angebote mit ausgeschlossenem Entsorgungsweg werden von der Wertung ausgeschlossen.
Wertungssumme = Angebotssumme + Entfernungsmalus + Wertungsaufschlag. Der Entfernungsmalus berechnet sich als E × 2 × M × 0,48 €/Mg/km (E = einfache Fahrtstrecke Bezugspunkt–Übernahmeanlage in km, M = Wertungsmenge). Der Wertungsaufschlag berechnet sich als Einheitspreis Übernahme/Entsorgung × (Faktor − 1) × 120 Mg, wobei der Faktor je nach Entsorgungsweg-Stufe 1,00 (Stufe 1), 1,25 (Stufe 2) oder 1,50 (Stufe 3) beträgt. Den Zuschlag erhält je Los das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Stoff
Übernahme und ordnungsgemäße Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch (Abfallschlüssel AVV 17 03 01\*, gefährlicher Abfall, PAK-Gehalt über 100 und unter 20.000 mg/kg).
Ausgeschlossen sind teerhaltige und bitumenöse Dachbahnen.
Die Anlieferung erfolgt über Großcontainer durch Fahrzeuge des Auftraggebers.
Leistungszeitraum und Wertungsmenge
Leistungszeitraum: 01.01.2027 bis 31.12.2028 (24 Monate, fest, keine Verlängerungsoption).
Wertungsmenge für die Angebotswertung: 120 Mg insgesamt (60 Mg je Wertungsjahr).
Historische Vergleichsmengen: 2021 = 109 Mg, 2022 = 48 Mg, 2023 = 88,5 Mg, 2024 = 9,6 Mg, 2025 = 18,1 Mg; Durchschnitt 2023–2025 = 38,7 Mg p. a.
Die tatsächlichen Mengen hängen von Baumaßnahmen ab; in einzelnen Jahren kann kein Material anfallen. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Anfall.
Anlage und Erreichbarkeit
Übernahmeanlage muss eine geeichte Fahrzeugwaage für Fahrzeuge bis 40 Mg zulässigem Gesamtgewicht und 12 m Länge vorhalten.
Die einfache Fahrtstrecke vom Bezugspunkt (Kreuzung Willy-Brandt-Allee / Adenauerallee in Gelsenkirchen) zur Übernahmeanlage darf maximal 50 km betragen (Nachweis z. B. per Google Maps).
Annahmezeiten an der Übernahmeanlage: Mo–Fr 06:30–16:00 Uhr (Feiertage ausgenommen); Sa 06:30–15:00 Uhr erwünscht.
Zulässige Entsorgungswege (Stufenmodell)
Genau ein Hauptweg ist auszuwählen:
Ausgeschlossen sind sonstiger Wiedereinbau ohne Kaltmischung, Heißmischverfahren (insbesondere Anlagen nach Nr. 2.15 Anhang 1 der 4. BImSchV) sowie Beseitigung/Deponierung.
Leistungsbestandteile und Nachweispflichten
Im Einheitspreis einzukalkulieren sind Beförderung, Zwischenlagerung, nationale Emissionshandelskosten sowie etwaige Notifizierung bis zur Behandlungs- oder Verwertungsanlage.
Der Auftragnehmer übernimmt Verwertung bzw. gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach §§ 7 und 15 KrWG einschließlich Übernahme, Eingangs- und Ausgangsverwiegung, Behandlung, Störstoffentsorgung, Dokumentation und Abgaben.
Zu erstellen sind je Verwiegung Wiegebeleg und eine monatliche Abrechnungs-/Verwiegungs-Tabellendatei.
Nachweisverfahren elektronisch nach §§ 49 ff. KrWG; für Kleinmengen Sammelentsorgungsnachweis GELSENDIENSTE; Anfallstellen über 20 Mg/Jahr mit Einzelentsorgungsnachweisen.
Bei Entsorgung im Ausland: Notifizierungsverfahren nach EU-Abfallverbringungsverordnung durchführen und Kosten tragen.
Mitteilung von Deklarationsabweichungen an den Auftraggeber spätestens am folgenden Werktag; Dokumentation unverzüglich.
Ausschließlich Begleitpapiere: Annahme nur bei vollständigen und zutreffenden Begleitpapieren.
Sonstige organisatorische Pflichten
Rechtzeitige Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners vor Leistungsbeginn.
Kommunikation in deutscher Sprache (Wort und Schrift).
Verpflichtung, den Wegfall oder die Einschränkung der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb während der Laufzeit unverzüglich anzuzeigen.
Auf Verlangen ist jährlich ein aktueller Versicherungsnachweis vorzulegen; Besichtigung von Anlage und Einbaustellen (Stufe 3) durch den Auftraggeber ist zu ermöglichen.
Haftung und Freistellung
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter, behördlichen Anordnungen und Kosten frei. Die Freistellung gilt über das Vertragsende hinaus bis zum Abschluss der Entsorgung aller übernommenen Abfälle.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung
Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung, die für AVV 17 03 01\* die selbst ausgeübten Tätigkeiten (Lagern, Behandeln, Verwerten, Befördern, Handeln, Makeln) abdeckt. Ist keine Zertifizierung vorhanden, ist ein gleichwertiger Nachweis beizufügen.
Abfallrechtliche Zulassung der angebotenen Anlage für die angebotene Entsorgungsstufe mit Nutzungsrecht während der Vertragslaufzeit. Bei Anlagen Dritter ist eine Erklärung des Anlagenbetreibers beizufügen.
Erlaubnis nach § 54 KrWG, falls der Bieter Sammlungs- oder Beförderungsleistungen selbst erbringt. Befreiung für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 AbfAEV, soweit die Zertifizierung die jeweilige Tätigkeit umfasst.
Verpflichtung, den Wegfall oder die Einschränkung der Zertifizierung während der Laufzeit unverzüglich anzuzeigen.
Versicherungen
Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung für die gesamte Vertragsdauer (01.01.2027 bis 31.12.2028) und bis zum Abschluss der Entsorgung aller übernommenen Abfälle.
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Referenzen
Mindestens zwei Referenzen aus den letzten 3 Jahren über vergleichbare Leistungen: Übernahme und Entsorgung derselben oder einer gleichartigen Abfallart in ähnlicher Größenordnung.
Angabe je Referenz: Auftraggeber, Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefonnummer), Auftragsart und Umfang mit technischer Spezifikation, Auftragsvolumen (netto pro Jahr), Liefer- bzw. Ausführungszeitraum. Mindestauftragswert der Referenzen ist nicht vorgegeben.
Persönliche und gewerbliche Eignung
Gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet bzw. erforderliche Erlaubnisse erteilt; gewerberechtliche Voraussetzungen für die Ausführung sind erfüllt.
Eintragung im entsprechenden Register, sofern gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Ausführung vorgesehene Personen besitzen die notwendige Qualifikation.
Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Keine Liquidation, kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren (bzw. Antrag mangels Masse abgewiesen).
Erfüllung der Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Beiträgen zu Krankenversicherung und Berufsgenossenschaft.
Einhaltung der Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch (SGB, AÜG, SchwarzArbG).
Keine Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge.
Keine schwere Verfehlung, die die Integrität des Unternehmens infrage stellt, und keine sonstigen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB.
Keine rechtskräftige Verurteilung der verantwortlichen Personen bzw. keine Geldbuße nach § 30 OWiG wegen der im Formblatt genannten Straftaten (u. a. §§ 129 ff., 261, 263, 264, 299, 333/334 StGB, Menschenhandel/Ausbeutung).
Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG (letzteres nur bei Anwendbarkeit; mindestens 3.000 inländische Mitarbeiter).
Bei gegebenen Ausschlussgründen sind Nachweise zu Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen.
Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Mindestens zwei vergleichbare Referenzen: Übernahme und Entsorgung derselben oder einer gleichartigen Abfallart in ähnlicher Größenordnung
jeweils Auftraggeber, Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefonnummer), Auftragsart und Umfang mit technischer Spezifikation, Auftragsvolumen (netto pro Jahr), Liefer-/Ausführungszeitraum; Erläuterungen auf separatem Blatt 'Angabe zum Referenzgeber 1/2'
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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