Übernahme und Verwertung von Leichtschrott
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Augsburg sucht ein Unternehmen, das ca. 1.200 Tonnen Leichtschrott aus der Sperrmüll- und Wertstoffsammlung übernimmt und ordnungsgemäß verwertet.
Der Auftragnehmer muss eine Übergabestelle mit geeichter Fahrzeugwaage innerhalb von 40 km vom Augsburger Hauptdepot bereitstellen, den Leichtschrott wiegen, aufbereiten und der Verwertung zuführen. Die Abrechnung erfolgt nach EUWID-Marktpreis.
Vertragslaufzeit: 01.03.2027 – 29.02.2028. Angebote müssen bis zum 27.10.2026 um 10:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform meinauftrag.rib.de eingereicht werden. Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot (niedrigster Preis).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Mengen
Übernommen und verwertet werden ca. 1.200 Mg Leichtschrott (Sorte 4 Schredderstahlschrott, AVV 170407) aus der Sperrmüll- und Wertstoffsammlung (Wertstoffhöfe) der Stadt Augsburg. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des mittleren EUWID-Preises September 2026.
Übergabestelle und Logistik
Der Bieter muss eine Übergabestelle bzw. einen Umschlagplatz innerhalb von max. 40 km einfacher Straßenkilometer vom Hauptdepot des Auftraggebers (Riedingerstraße 40, 86153 Augsburg) benennen. Die Übergabestelle muss über eine geeichte Fahrzeugwaage, ausreichende Rangierflächen und befestigte Fahrflächen verfügen. Rückwärtsfahrstrecken über 30 m sind nicht zulässig.
Annahmezeiten: Werktags Mo.–Fr. 07:00–17:00 Uhr (letzte Einfahrt 16:30 Uhr).
Sammlung und Transport bis zur Übergabestelle erfolgen durch den Auftraggeber im Eigenbetrieb. Bis 20 km ist der Transport kostenfrei; ab 20,1 km werden 3 € pro zusätzlichem km angesetzt.
Übernahme, Aufbereitung und Verwertung
Der Auftragnehmer nimmt den Leichtschrott an, sortiert und zerkleinert ihn bei Bedarf und führt ihn einer umweltverträglichen Verwertung gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 KrWG zu. Aufbereitungsmaßnahmen wie Sortierung und Zerkleinerung sind im Leistungsumfang enthalten.
Störstoffe berechtigen nicht zur Zurückweisung; Reklamationen sind nur am Liefertag in Textform mit Bildmaterial zulässig.
Verwiegung und Dokumentation
Jede Anlieferung wird mittels geeichter Fahrzeugwaage ein- und ausgewogen. Der Auftragnehmer stellt Wiegescheine mit mindestens folgenden Angaben aus: Name, Datum/Uhrzeit, Wiegescheinnummer, Kennzeichen, AVV-Schlüssel, Brutto-/Tara-/Nettogewicht, Herkunftsstelle und Unterschriften.
Monatlich sind alle Wiegedaten als Excel-Datei (sortiert nach Herkunftsstellen) bis spätestens zum 10. Werktag des Folgemonats bereitzustellen.
Verwertungsnachweis und Statistik
Nach Auftragserteilung ist unaufgefordert eine Datei (Word/PDF) zum gesamten Verwertungsweg vorzulegen – inklusive Verwertungsverfahren, Verwertungsanlagen sowie entsprechender Zertifikate und Genehmigungen.
Zum Vertragsende ist eine Jahresstatistik zu übergeben mit: monatlichen Mengen, Jahresgesamtmenge, Outputmengen mit Nennung der Verwertungsanlagen sowie den Verwertungs- und Beseitigungswegen für Anlagenoutput, Störstoffe und sonstige Abfallbestandteile samt anteiliger Mengen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche und fachliche Eignung
Der Auftragnehmer und seine Unterauftragnehmer müssen gemäß §§ 122, 128 GWB geeignet sein. Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (z. B. keine Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechung, Insolvenz, schwere Verfehlung, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikte, mangelhafte Auftragserfüllung, Täuschung).
Fachliche Anforderungen und Einrichtungen
Sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen behördlichen Genehmigungen müssen vom Auftragnehmer erwirkt und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Die Einrichtungen und technischen Mittel müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Der Auftragnehmer muss die einschlägigen Rechtsnormen einhalten, insbesondere KrWG, BayAbfG und die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Augsburg sowie untergesetzliches Regelwerk und behördliche Auflagen.
Versicherungen und Sicherheiten
Spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn sind nachzuweisen:
Spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des Auftragswertes (Gesamtbruttosumme gemäß Preisblatt) zu hinterlegen – als unbedingte, unwiderrufliche, unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers.
Unterauftragnehmer
Der Einsatz von Unterauftragnehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Unterauftragnehmer müssen ebenfalls geeignet sein.
Vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren
Bei Engere-Wahl einzureichen mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum
Wettbewerb & Angebotsprognose
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