Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Die Stadt Gengenbach schreibt im Rahmen des Umbaus und der Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses Estricharbeiten als öffentliche Ausschreibung aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los (keine Losteilung).
Was zu leisten ist
Auf rund 1.180 m² Gesamtfläche sind in drei Bauabschnitten (Rathaus, Zwischenbau/Keller, Bauamt) Estricharbeiten auszuführen:
Wichtige Fristen und Formalitäten
Eignung
Voraussetzung ist Erfahrung mit Estricharbeiten nach VOB Teil C / DIN 18353. Nachweis durch Präqualifikation, Eigenerklärung (Formular KEV 179) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Tariftreue und Mindestlohn nach LTMG-BW sind verpflichtend.
Zuschlagskriterium: Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Zuschlagskriterium Preis – der Preis ist das einzige Wertungskriterium. Der Punktwert des Preises errechnet sich, indem die günstigste Angebotssumme durch die Gesamtsumme des jeweils zu bewertenden Angebotes geteilt und mit 100 multipliziert wird.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Regelwerke
Die Estricharbeiten gelten für alle drei Bauteile (Rathaus, Zwischenbau/Keller und Bauamt) und sind nach VOB Teil C (insbesondere ATV DIN 18353 – Estricharbeiten), DIN 18560 sowie den Allgemein Anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Ergänzend sind die Regelwerke BEB, GIPS, BVF, BVS, InformationsZentrum Beton, VDZ und ZDB zu beachten.
Es handelt sich um eine Einzelvergabe ohne Losaufteilung.
Baustelleneinrichtung und allgemeine Pflichten
Für die drei Bauabschnitte ist je eine vollständige Baustelleneinrichtung einzurichten, vorzuhalten, zu betreiben und nach Bauende zu beräumen (Grundeinsatzzeit 4 Wochen je Bauabschnitt).
Dokumentations- und Nachweispflichten
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Werkstatt- und Montageplanung umfasst die eigenverantwortliche Prüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit (Restfeuchte, chemische Verträglichkeit, Mindesttemperatur 5 °C). Bei fehlender Vorgabe durch den AG ist ein Fugenplan zu erstellen. Vor Ausführung von Höhenausgleichsschüttungen und Mehrstärken sind Aufmaßprotokolle bzw. Messprotokolle (Messraster 50x50 cm) anzufertigen.
Vorbereitende Arbeiten, Schüttungen und Dämmschichten (gilt für alle Bauteile)
Vorbereitende Maßnahmen umfassen das Reinigen der Untergründe und – je nach Bauteil und Fläche – Kugelstrahlen oder Fräsen. Anschließend werden gebundene Schüttungen als Höhenausgleich (Dicken je nach Bauteil 30 bis 200 mm, über Gewölbe bis 260 mm bzw. 11 m³) eingebaut. Auf den Schüttungen bzw. Rohdecken sind Wärmedämmungen (PUR 60 mm, Mineralwolle 50/100 mm) und Trittschalldämmungen aus Estrich-Dämmplatten (15/20/25/30 mm, unterschiedliche dynamische Steifigkeiten) zu verlegen. Als Dampfbremse ist eine PE-Folie einzubauen; an den Wänden sind Randdämmstreifen aus Mineralwolle anzuordnen.
Zementestrich und Zulagen (gilt für alle Bauteile)
Als Estriche sind Zementestriche CT in unterschiedlichen Ausführungen einzubauen:
Zulagen umfassen je nach Bauteil u. a.: Estrichoberflächen glätten, Estrich im Gefälle, Estrich-Schnellhärter, Bauwerkstrennfugen (Profile), Trennfugen Schallschutz, Feldbegrenzungsfugen, Abstellwinkel, Randabstellung sowie die Anarbeitung an Einbauteile und Kabel/Leitungen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeiner Eignungsnachweis
Die Eignung ist über einen der folgenden Nachweise zu belegen:
Bei enger Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen; fremdsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Fachliche Eignung
Vorausgesetzt werden:
Im Auswahlkriterium 'slc-abil-ref-work' werden Referenzen über vergleichbare Bauleistungen (Estricharbeiten) gefordert; konkrete Mindestanzahl, Zeitraum oder Auftragswert sind in den vorliegenden Unterlagen nicht spezifiziert.
Wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen
Mindestumsätze, Betriebshaftpflichtversicherung oder eine geforderte Personalstärke sind in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht spezifiziert.
Beim Einsatz anderer Unternehmen (Nachunternehmer oder Eignungsleihe) gelten folgende Pflichten:
Tariftreue und Mindestlohn
Der Bieter verpflichtet sich mit dem Angebot, die Mindestarbeitsbedingungen nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) und nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) einzuhalten (Vordruck KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn sowie KEV 117.3 BVB LTMG-BW).
Er muss sich von beauftragten Nachunternehmern und Verleihunternehmen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen lassen und auf Verlangen prüffähige Unterlagen (Lohnunterlagen, Beschäftigtendaten) bereithalten. Verstöße können zu Vertragsstrafen, Ausschluss von der Vergabe (bis 3 Jahre), fristloser Kündigung und Information der Zollverwaltung führen.
Ausschlussgründe und Formerfordernisse
Unternehmen mit Ausschlussgründen oder fehlender Eignung sind auf Verlangen innerhalb einer gesetzten Frist zu ersetzen.
Formale Anforderungen an das Angebot:
Vergleichbare Referenzen über Estricharbeiten / vergleichbare Bauleistungen
Nachweis im Rahmen der Eignungsprüfung (Auswahlkriterium slc-abil-ref-work); konkrete Anforderungen (Anzahl, Zeitraum, Volumen) sind in den verfügbaren Unterlagen nicht spezifiziert