Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Zeitz schreibt die Reinigung von zwei denkmalgeschützten Gebäuden am Altmarkt (Rathaus, Altmarkt 1, und Gewandhaus, Altmarkt 16) für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2030 öffentlich aus. Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt:
Bieter können ein Los oder beide Lose übernehmen (Höchstzahl 2). Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen, Angebotsfrist ist der 07.10.2026 um 10:00 Uhr, Bieterfragen bis 30.09.2026, Bindefrist bis 30.11.2026. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis80%
Wertungssumme des Angebotes (in EURO, netto), normiert auf eine Punkteskala von 0 bis 800 Punkte
- Reinigungszeit20%
Angebotene Reinigungszeit in Stunden pro Jahr, normiert auf eine Punkteskala von 0 bis 200 Punkte
Preis: 800 Punkte für niedrigsten Preis, 0 Punkte für 2-fachen des niedrigsten Preises, lineare Interpolation dazwischen. Reinigungszeit: 200 Punkte für höchste Reinigungszeit, 0 Punkte für Hälfte der höchsten Reinigungszeit, lineare Interpolation dazwischen. Zuschlag auf höchsten Gesamtpunktwert, bei Punktgleichheit niedrigerer Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGebäude und Standorte
Beide Lose betreffen dieselben zwei Objekte in 06712 Zeitz:
Beide Gebäude verfügen über raumhoch geflieste Sanitärbereiche. Bodenbeläge im Rathaus: PVC, Terrazzo, Parkett (Teppich im Trauzimmer); im Gewandhaus: Linoleum, Terrazzo. Im Rathaus gibt es einen Treppenlift (nur Trockenreinigung).
Reinigungsbereiche und Frequenzen
Die Räume sind in folgende Reinigungsgruppen (A–G) eingeteilt:
Reguläre Reinigungszeiten: Büros und WCs sind an Mo, Di, Mi, Do und Fr bis 06:30 Uhr zu reinigen, Flure im Anschluss. Geringere Frequenzen reichen bis zu einmal jährlich.
Reinigungsmittel, Geräte und Organisation
Der Auftragnehmer stellt alle Reinigungs- und Pflegemittel sowie Geräte selbst (u. a. Doppelfahreimer oder System-Wagen, Nassmopp/Breitwischgerät, Reinigungsautomat). Verwendet wird ein 3-Eimer-Farbsystem. EU-Sicherheitsdatenblätter aller eingesetzten Mittel sind dem Auftraggeber vor Reinigungsbeginn zu übergeben, ggf. mit Betriebsanweisungen. Desinfektionsreiniger müssen DGHM-/VaH-/Bundesgesundheitsamt-Anforderungen entsprechen; Fußbodenpflegemittel müssen rutschhemmend sein.
Der Auftragnehmer benennt namentlich eine Objektleitung (mit Telefonnummer) und einen teilweise freigestellten Ansprechpartner (z. B. Vorarbeiter). Der Objektleiter muss ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Eigenkontrollen sind monatlich zu dokumentieren, die Objektleitung meldet sich mindestens monatlich persönlich beim Auftraggeber. Beanstandete Mängel sind innerhalb von 72 Stunden (bzw. 3 Werktagen) zu beseitigen.
Sonderleistungen und vom Auftraggeber gestellte Leistungen
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser und Strom sowie Sanitärartikel und verschließbare Räume für Umkleide und Materialaufbewahrung. Schmutzfangmatten sind zu reinigen bzw. zu wechseln (witterungsabhängig, auf gesonderte Anforderung): 1 Stück im Gewandhaus (1,50 × 2,00 m), 3 Stück (1,50 × 2,00 m) + 2 Stück (0,90 × 1,50 m) im Rathaus.
Sonder- und Ergänzungsreinigungen (z. B. nach Bauarbeiten, außerhalb des Leistungsverzeichnisses) sind nicht im Pauschalpreis enthalten und werden nach schriftlicher Vereinbarung vergütet. Ein Stundenkontingent für Bedarfsleistungen ist vorgesehen, ohne Anspruch auf Vollausschöpfung. Müll wird getrennt gesammelt (Bio, Kunststoffe, Restmüll) und den städtischen Entsorgungseinrichtungen zugeführt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB. Bieter dürfen sich nicht in einem Insolvenz- oder Liquidationsverfahren befinden. In den letzten 2 Jahren dürfen keine schweren Verfehlungen (Geldbuße > 2.500 €, Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze) vorgekommen sein. Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß gezahlt worden sein und eine Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft bestehen.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen (inkl. Anteile bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 € ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Gefordert werden:
Handwerkliche Qualifikation und gewerberechtliche Voraussetzungen
Gefordert werden die Eintragung in die Handwerksrolle für das Gebäudereinigerhandwerk (mit Angabe der Handwerkskammer und des Eintragungsdatums) und – soweit vorhanden – die Mitgliedschaft in der Innung des Gebäudereinigerhandwerks. Zusätzlich ist ein Eintrag im Handelsregister (HRB-Nummer) erforderlich.
Versicherungs- und Tariftreue
Nachzuweisen ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
Zudem ist eine Eigenerklärung über die tarifliche Entlohnung gemäß den in Sachsen-Anhalt geltenden Tarifverträgen und dem Entsendegesetz erforderlich. Ein Qualitätsmanagement-Nachweis nach DIN EN ISO 9000 ist – soweit vorhanden – vorzulegen.
Vergleichbare Reinigungsleistungen aus den letzten 3 Jahren
Je Referenz: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. Leistung muss mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.