Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Wasserwirtschaftsamts Regensburg für Reinigungsdienstleistungen an drei Liegenschaften in Regensburg. Vergeben werden zwei Lose:
Leistungszeitraum: 01.04.2027 bis 31.03.2030 (36 Monate, mit Verlängerungsoption bis 31.03.2032). Angebote müssen bis zum 07.10.2026, 08:00 Uhr MESZ elektronisch über die Vergabeplattform www.meinauftrag.rib.de eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenStandorte und Rahmenbedingungen
Alle drei Liegenschaften liegen in 93053 Regensburg:
Leistungszeitraum: 01.04.2027 bis 31.03.2030 (36 Monate). Der Vertrag enthält eine Verlängerungsoption um bis zu zwei weitere Jahre (max. Endtermin 31.03.2032). Kündigungsfrist: 3 Monate zum Vertragsende.
Vom Auftraggeber gestellt werden kaltes/warmes Wasser und Strom. Vom Auftragnehmer zu stellen: Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, persönliche Schutzausrüstung, Mülltüten sowie geschultes Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung und Namensschildern. Objektleitung muss deutschsprachig sein (mind. Niveau B1) und während der Reinigungszeiten erreichbar.
Umwelt- und Arbeitsschutz (gilt für beide Lose)
Es dürfen ausschließlich umweltfreundliche Reinigungsmittel ohne Gefahrstoffe gemäß Gefahrstoffverordnung eingesetzt werden. Verboten sind u. a.: APEO, NTA, FCKW, P-Dichlorbenzol, Salzsäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, aromatische/aliphatische Lösungsmittel, EDTA, Phosphate, Formaldehyd. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung ist verbindlich.
Ebenfalls zu beachten: gesetzliche Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Brand- und Umweltschutz, Arbeitsschutz sowie Herstellerspezifikationen in der jeweils geltenden Fassung. Bei Laborräumen dürfen nur unterwiesene Reinigungskräfte eingesetzt werden.
Qualitätssicherung und Objektmanagement
Für beide Lose gilt: jährliche Qualitätskontrollen, ein gemeinsames Auswertungsgespräch (mind. 10 Minuten), und in Sanitärräumen (Raumgruppe S) sind Kontrollaushänge mit Dokumentation zu führen. Sonderarbeiten werden nach Einzelvereinbarung zum kalkulierten Stundenverrechnungssatz (Anlage 3) abgerechnet und müssen über Regiezettel unmittelbar durch den Auftraggeber gegengezeichnet werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung und Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen (z. B. schwere Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen). Ebenso darf keine Verurteilung in den letzten zwei Jahren wegen Verstößen mit Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 € bestehen. Es darf kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt sein (auch kein Antrag mangels Masse abgelehnt, keine Liquidation). Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge müssen ordnungsgemäß gezahlt worden sein.
Das eingesetzte Reinigungspersonal muss fachkundig, zuverlässig und leistungsfähig sein und über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse verfügen. Reinigungskräfte müssen ein einfaches Führungszeugnis ohne einschlägige Eintragungen vorlegen.
Fachliche und sprachliche Anforderungen
Personal muss in Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Arbeitsmitteln geschult sein. Eine deutschsprachige Objektleitung (mind. Niveau B1) muss benannt werden und während der Reinigungszeiten erreichbar sein. Die Verständigung zwischen Personal und Auftraggeber in deutscher Sprache muss jederzeit möglich sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (inkl. Anteile bei Gemeinschaftsunternehmen). Außerdem Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Vor Vertragsbeginn ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit Mindestdeckungen:
Die Versicherung muss auch Unfall-, Krankheits- und Infektionsschutz für Mitarbeiter abdecken und in angemessener Höhe auch für Unterauftragnehmer gelten. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Tariftreue und Mindestlohn (KO-Kriterium)
Zwingende Einhaltung der zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns geltenden, für allgemeinverbindlich erklärten Tariflöhne im Gebäudereinigerhandwerk sowie darüber hinausgehender Tarife und Vereinbarungen. Außerdem Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Bei Nichteinhaltung wird das Angebot nicht berücksichtigt (Ausschluss).
Referenzen
Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Mit dem Angebot ist eine entsprechende Eigenerklärung (L 124) ausreichend. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind drei konkrete Referenzen aus den letzten drei Jahren zu benennen mit Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Register, Mitgliedschaften und sonstige Erklärungen
Vergleichbare Reinigungsleistungen (Unterhalts- und/oder Glasreinigung) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung; bei engerer Wahl: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum