Beschreibung
Die Stadtverwaltung Mühlacker | Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) schreibt „Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung" als öffentlichen Auftrag aus in Mühlacker. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Das Verfahren wird als Offenes Verfahren (EU) durchgeführt. Wichtigstes Zuschlagskriterium: Qualität. Angebote können bis zum 27. August 2026 eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 75 Tage.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht16. Juli 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist27. August 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet10. November 2026
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (75 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis50%
Wertungssumme des Angebotes, ermittelt aus nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen. Fließt über die UfAB-III-Formel in die Wertung ein.
- Auswertungstabelle nach UFAB (Qualitative Wertung)50%
Bewertung anhand einer Bewertungsmatrix mit Relevanzfaktoren auf einer Skala von 0–3 (absolute Bewertung). Die Wertungsbereiche umfassen Vorgabe Kontrollzeiten, Qualifikation, Qualitätssicherung und Umsetzung. Bewertung mit 0 in einem dieser Bereiche führt zum Ausschluss. Angebote müssen mindestens 50% der maximalen Leistungspunkte erreichen. Werkstätten für Behinderte erhalten 15% Bonus auf die Wertungssumme.
UfAB III (erweiterte Richtwertmethode): Z = L / P, wobei L = Gesamtsumme der Leistungspunkte (Bewertungspunkte × Gewichtungspunkte) × 1000 und P = Preis (Euro), Monatskostensatz netto der Reinigung. Im Schritt 2 wird ein Kennzahlkorridor aus dem führenden Angebot minus 5% gebildet. Bei Angeboten innerhalb des Korridors entscheidet die höchste Leistungspunktzahl in den Wertungsbereichen 'Qualitätssicherung' und 'Umsetzung'.