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Vergabe der Verkehrsdienstleistungen der Linie 91 (ehemals 7549)

Landratsamt Ravensburg | Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium KarlsruheBad Wurzach, Leutkirch, Kißlegg, Argenbühl, Baden-WürttembergVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 16 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Der Landkreis Ravensburg schreibt den Betrieb der Buslinie 91 (ehemals 7549) im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) für 4 Jahre neu aus – vom 01.06.2027 bis 31.05.2031.

Die jährliche Fahrleistung beträgt rund 127.928 km. Gesucht wird ein Busunternehmen, das die Linie nach einem festgelegten Fahrplan betreibt, passende Fahrzeuge mit vorgegebenem Design einsetzt, Fahrkarten verkauft und Einnahmen sichert.

Bieter müssen ihre Eignung (u.a. Referenzen im ÖPNV, Fachpersonal) nachweisen und ein vollständig ausgefülltes Preisblatt abgeben. Bewertet werden Preis und Qualität im Verhältnis 60:40.

Die Angebote sind bis spätestens 25.09.2026 um 09:00 Uhr elektronisch über das Vergabeportal www.vergabe24.de einzureichen.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 16 Tage bis zur Angebotsfrist — 25. September 2026
HEUTE
Termin / FristSEP2026 MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR SEP MÄR
Bieterfragen-Frist11. Sep. 2026
Letzter Erhalt Bieterinformationen18. Sep. 2026
Angebotsfrist25. Sep. 2026
Angebotsöffnung25. Sep. 2026
Bindefrist25. Sep. – 16. Dez. 2026
Einspruchsfrist Nachprüfungsverfahrenca. 25. Sep. 2026
Vertragslaufzeit1. Juni 2027 – 31. Mai 2031
Vertragsbeginn1. Juni 2027
Vertragsende31. Mai 2031
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Preis & Qualität4 Kriterien
Preis 60%Qualität 40%
  • Preis60%

    Angabe Wertungspreis (Angebotspreis gem. Preisblatt zzgl. Wertungsaufschläge) netto in €. Das niedrigste Angebot erhält 60 Punkte, ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen erhält 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation.

  • Qualität des Angebotes40%

    Gesamtbewertung der Qualität des Angebotes, bestehend aus Fuhrparkkonzept, Betriebskonzept und Mitarbeiterkonzept.

Preis: Lineare Interpolation zwischen niedrigstem Wertungspreis (60 Punkte) und dem 1,5-fachen des niedrigsten Wertungspreises (0 Punkte), kaufmännisch gerundet auf volle Punktzahl. Qualität: Feste Punktzuweisung je nach Bewertungsstufe (sehr gut bis ungenügend).

KI-Hinweis: Alle Zuschlagskriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe sind vollständig in der Bewertungsmatrix angegeben.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Linienführung und Haltepunkte

Die Linie 91 verbindet Haltepunkte in den Gemeinden Bad Wurzach, Leutkirch, Kißlegg und Argenbühl im Landkreis Ravensburg. Der Linienverlauf umfasst u.a.: Bad Wurzach (Salvatorkolleg, Ravensburger Str., Schulzentrum, Ziegelwiese, Truschwende, Brugg, Bauernhanses, Arnach), Leutkirch (Riedlings, Weißenbauren), Kißlegg (Immenried, Windhag, Bahnhof, Schulzentrum, Waltershofen, Dettishofen u.v.m.) und Argenbühl (Ratzenried, Eggen, Artisberg, Neumühle).

Verkehrsleistung

Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste mit Bussen auf der Linie 91 gemäß Leistungsbeschreibung (Anlage 3.1 a–f). Dazu gehören Fahrplan, Linienverlauf, Umläufe, Anschlussverzeichnis, Zielbeschilderung und Fahrdurchbindungen. Die jährliche Fahrleistung beträgt ca. 127.928 km. Der Betrieb richtet sich nach §§ 42, 43 PBefG. Linienbedarfsverkehre sind – soweit ausgeschrieben – ebenfalls zu erbringen.

Der Auftragnehmer tritt zudem der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) als Gesellschafter bei (sofern nicht bereits Mitglied) und schließt einen neuen Einnahmeaufteilungsvertrag (ab 2026) sowie einen Zusammenarbeitsvertrag mit bodo ab. Er hat ferner Anschluss- und Bedienangebote gemäß Leistungsbeschreibung einzurichten und zu betreiben.

Fahrzeuge und Design

Einsatz geeigneter Busse gemäß Fahrzeuganforderungen (Anlage 3.2). Mögliche Fahrzeugtypen sind z.B. MAN Lion's City 12C (12 m), MAN Lion's City 18C (18 m), Setra 515LE / 518LE, Setra 415LE / 418LE business sowie Mercedes-Benz Citaro LE. Fahrzeuge sind nach den Designvorgaben (Anlage 3.3) zu bekleben und zu kennzeichnen. Vorgaben betreffen u.a.:

Außenspiegel: schwarz und/oder weißRadkappen: weißFenster: nur mit weißem „b" im hinteren BereichLogo-Platzierung nur an vorgegebenen StellenSpezifische Farben/Folien (Gelb, Blau, Weiß, Hellblau bodo, Orange Landkreis Ravensburg) gemäß der Farbtabelle (u.a. Avery Dennison Supreme Wrap Film, Oracal 970RA / 751)

Das Haltestellen-Design richtet sich nach Anlage 3.4.

Vertrieb und Einnahmensicherung

Betrieb eines Fahrscheinverkaufs (Anlage 3.5)Einnahmensicherung inkl. Fahrausweiskontrollen (Anlage 3.6)Pflicht zur Abwehr konkurrierender VerkehreBargeldloses Zahlen auf Verlangen des AuftraggebersEinsatz eines Fahrgastzählsystems (AFZS) gemäß ÖPNV-VO BW, soweit gesetzlich vorgeschrieben

Qualität und Pflichten während des Betriebs

Jährlich bis zu 2 eintägige Testfahrten (bereits einkalkuliert, keine gesonderte Vergütung)Tariftreue nach LTMG (Manteltarifvertrag privates Omnibusgewerbe BW, BzTV-N BW)Mindestens 50 % der Fahrbetriebsleistungen sind durch den Auftragnehmer selbst zu erbringen (Unterauftragsvergabe nur für max. 50 %)Verpflichtung zur Einhaltung aller relevanten Gesetze (PBefG, StVZO, BOKraft, Arbeits- und Sozialrecht, DSGVO)Bei Verstoß: Minderungen und Vertragsstrafen gemäß Anlage 3.7Übergabe der Personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen (§§ 42, 43, 44 PBefG) – diese sind nach Zuschlag unverzüglich zu beantragen

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Keine Ausschlussgründe

Es dürfen keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. Einzureichen sind entsprechende Erklärungen gemäß Anlage 2, u.a.:

Keine Verurteilungen nach § 123 Abs. 1 GWBOrdnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB)Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWBKeine Verstöße nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 24 Abs. 1 LkSG (in den letzten 3 Jahren)Kein Bezug zu Russland gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach § 4 Abs. 1 LTMG Baden-Württemberg

Bei Bietergemeinschaften genügt ein Ausschlussgrund bei einem Mitglied, um die gesamte Gemeinschaft zu infizieren.

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaates oder gleichwertiger Nachweis (max. 3 Monate alt)Bei Bietergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Eigenerklärung zu Gesamtumsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 02)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Unternehmensbeschreibung mit wichtigsten Kennzahlen (Mitarbeiteranzahl, Standorte, Aufgabenschwerpunkte)Mindestens 1 vergleichbare Referenz im ÖPNV mit Bussen aus den letzten 3 Jahren (vertragsgemäß erbracht)Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für die Durchführung der Verkehre (namentlich)Nachweis einer qualifizierten Person (Verkehrsplaner oder Qualitätsmanager o.ä.) mit ausreichenden Kapazitäten: max. 100 Fahrzeuge UND max. 3 Mio. Fahrplankilometer (Abweichung ±10 % unschädlich). Die Person muss während der gesamten Vertragslaufzeit verfügbar sein.

Bietergemeinschaften und Eignungsleihe

Bietergemeinschaften sind zulässig und stehen Einzelbietern gleich; alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.Nachträgliche Neu- oder Umbildung nur bis zur Angebotsabgabe möglich.Eignungsleihe (§ 47 VgV) ist zulässig.Bei wirtschaftlicher/finanzieller Eignungsleihe ist gemeinsame Haftung erforderlich.Bei beruflicher Eignung muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung selbst erbringen.

Versicherungs- und sonstige Nachweise

Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß § 7 Abs. 2 ÖDLA: mind. 100 Mio. € Gesamtdeckung, mind. 8 Mio. € je geschädigter PersonBestätigung der Haftpflichtversicherung mit Erklärung des Versicherers über InformationspflichtenVerpflichtungserklärung für Nachunternehmen zur Tariftreue (LTMG)Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen (§§ 42, 43, 44 PBefG) sind nach Zuschlag unverzüglich zu beantragen
Referenzprojekte
mindestens 1 ReferenzenZeitraum: letzte 3 Jahre ab Versendung der Auftragsbekanntmachung

ÖPNV-Verkehr mit Bussen, vertragsgemäß erbracht, mit vergleichbarer Leistung

Vollständige Angaben erforderlich: Auftraggeber (Aufgabenträger), Ansprechpartner inkl. Telefon/E-Mail. Anonymisierte/unvollständige Angaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen finden nicht statt.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
11+Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 15 Angebote
Hohe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 25%4–10 · 29%11+ · 46%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 26 erledigt
Anmeldung & Plattform
Formale Erklärungen & Pflichtformulare (Anlage 2)
Eignungsnachweise
Kalkulation & Konzepte
Einreichung
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Landratsamt Ravensburg | Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Anschrift
88212 Ravensburg
Ort
88410, 88299, 88353, 88260 Bad Wurzach, Leutkirch, Kißlegg, Argenbühl
Kategorie
Baden-Wuerttemberg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.rv.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
88410, 88299, 88353, 88260 Bad Wurzach, Leutkirch, Kißlegg, Argenbühl
Baden-Württemberg

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