Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Landkreis Schwandorf schreibt den Betrieb von 12 Rufbus-Linien (BAXI) als öffentlichen Dienstleistungsauftrag aus. Jede Linie ist ein eigenes Los, Bieter können auf ein oder mehrere Lose bieten. Der Betrieb startet am 16.12.2026 und läuft 6 Jahre. Bewertet wird vor allem der Preis, aber auch Barrierefreiheit und CO₂-neutraler Antrieb. Angebote müssen elektronisch über das Vergabeportal bis zum 01.10.2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschussbedarf63%
Zuschussbedarf ermittelt aus Grundpauschale und Kilometerpreis für Werktage (Mo-Fr) und Wochenenden/Feiertage (Sa, So, Feiertag)
- Maximalbetrag (jährliche maximale Gesamtvergütung)7%
Jährliche maximale Ausgleichsleistung im Kalkulationsdatenblatt; Index-Wertung über lineare Interpolation 0-10 Punkte
- Mitnahme mobilitätseingeschränkter Personen15%
Barrierefreie Beförderung von Rollstuhlfahrern (mit/ohne Umsetzen) und mobilitätseingeschränkten Personen bei allen Fahrten ohne Aufpreis
- CO2-neutraler Antrieb15%
Einsatz von Fahrzeugen mit CO2-neutralem Antrieb (z.B. Elektro, Wasserstoff) bei den Rufbusleistungen
Lineare Interpolation: niedrigster Preis = 10 Punkte, 2-facher niedrigster Preis = 0 Punkte, dazwischen lineare Interpolation auf 3 Stellen nach dem Komma
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt der Leistung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr nach § 42 PBefG als Rufbus (BAXI) im Landkreis Schwandorf.
Die 12 Lose (Linien 8401–8412) werden jeweils als eigenständiges Los vergeben. Bieter dürfen auf ein oder mehrere Lose bieten und einen prozentualen Mehrlosrabatt auf die Grundpauschale anbieten (keine weiteren Bedingungen erlaubt).
Bietergemeinschaften und Subunternehmer sind zugelassen.
Fahrgastbuchung und Disposition
Die Dispositionszentrale wird vom Auftraggeber gestellt und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Fahrzeuge
Personal
Tarif
Je nach Linie unterschiedlicher Tarif anzuwenden:
Anerkennung von Zeitfahrkarten, Schwerbehinderten-Berechtigungen und Deutschlandticket; Ausgabe von Fahrscheinvordrucken.
Abrechnung und Vergütung
Laufzeit und Betriebsstart
Genehmigungen und Rechtliches
Neutralitätsgebot
Der Betreiber der Dispositionszentrale und der Verkehrsleistung dürfen nicht an denselben Bieter vergeben werden:
Diese Vorgabe soll die Neutralität der Disposition sicherstellen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrensart
EU-weites offenes Verfahren nach VgV.
Zuschlagskriterien (Bewertung der Angebote):
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Elektronische Angebotsabgabe ist vorgeschrieben.
Eignungsnachweise (Pflicht mit Angebotsabgabe)
Der Bieter muss die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 1240 EU VgV) ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. Dort werden u. a. folgende Nachweise/Angaben abgefragt:
Alternativ zur Eigenerklärung kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder der Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) vorgelegt werden.
Referenzen
Mit dem Angebot sind Referenzen über vergleichbare Leistungen vorzulegen.
Die genaue Anzahl der geforderten Referenzen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Verkehrsleiter
Der Bieter muss im Zuschlagsfall im Besitz aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen sein – insbesondere nach PBefG – oder diese rechtzeitig bis zur Betriebsaufnahme am 16.12.2026 erwerben.
Die PBefG-Linienverkehrsgenehmigung (§ 42) ist unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Zuschlag, zu beantragen.
Nachweis der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters ist erforderlich.
Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
Eignungsleihe
Bei Eignungsleihe (Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen):
Neutralitätsgebot
Der Bieter der Verkehrsleistung darf nicht gleichzeitig der Betreiber der Dispositionszentrale sein oder mit diesem gesellschaftsrechtlich verflochten sein. Bietergemeinschaften oder Unterauftragsbeziehungen zwischen Dispositionszentrale und Verkehrsunternehmen sind nicht zulässig.
Nachforderung von Unterlagen
Die Vergabestelle kann zusätzliche Unterlagen nachfordern, soweit vergaberechtliche oder andere zwingende Vorgaben dem nicht entgegenstehen.
Einschlägige Referenzen über vergleichbare Leistungen (Rufbus-/Linienverkehr/Beförderungsleistung) aus den letzten 3 Jahren; ältere Referenzen werden ebenfalls akzeptiert. Pflichtangaben je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Erbringungszeitpunkt, Auftraggeber, Ansprechpartner.
Vergleichbare Beförderungsleistungen im Linienverkehr / Rufbus