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Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel BOR 8

Kreis Borken | Vergabekammer bei der Bezirksregierung MünsterBorken, Nordrhein-WestfalenVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Der Kreis Borken schreibt den Betrieb der Linie 853 im Stadtverkehr Borken europaweit aus. Es geht um die eigenverantwortliche Erbringung von ÖPNV-Busverkehrsleistungen mit rund 64.500 Nutzwagenkilometern pro Jahr über ca. 8 Jahre (01.07.2027 bis 31.07.2035). Der Auftrag umfasst Fahrzeuge (Elektrobus), Haltestellenausstattung, Vertrieb, Fahrpersonal, Beschwerdemanagement und ein umfangreiches Berichtswesen. Die Vergabe erfolgt in einem Los im offenen Verfahren; Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.

Was Bieter wissen müssen:

Angebotsfrist endet am 20.11.2026 um 12:00 UhrElektronische Einreichung über www.vergabe-westfalen.deZwingende Vordrucke 1–6 (Anlage 13) und ausgefülltes Kalkulationsblatt (Anlage 14)Nachweis von Nahverkehrs-Referenzen der letzten 3 Jahre
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 20. November 2026
Termin / FristOKT2026 APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR
Veröffentlichung12. Okt. 2026
Bieterfragen-Frist13. Nov. 2026
Angebotsfrist20. Nov. 2026
Angebotsöffnung20. Nov. 2026
Bindefrist14. Dez. 2026
Vertragsbeginn1. Juli 2027
Vertragslaufzeit1. Juli 2027 – 31. Juli 2035
Vertragsende31. Juli 2035
Fahrplanwechsel DatenlieferungDatum offenDatenlieferung an RKS mindestens 4 Wochen vor jährlichem Fahrplanwechsel.
Unterjährige Fahrplanänderungen DatenlieferungDatum offenDatenlieferung an RKS mindestens 2 Wochen vor Wirksamkeit unterjähriger Änderungen.
Quartalsweise BerichtspflichtDatum offenQualitätsbericht quartalsweise nach vorgegebenem Turnus.
Jährlicher Bericht FahrleistungsdatenDatum offenJährlich bis 28.02. des Folgejahres (Kalenderjahresbezug).
Jährlicher Bericht AusgleichszahlungenDatum offenJährlich bis 31.03. des Folgejahres (Kalenderjahresbezug).
Stellungnahme KundenbeschwerdenDatum offenInnerhalb von 2 Wochen nach Eingang einer Kundenbeschwerde.
Ticketmuster vor BetriebsaufnahmeDatum offenTicketmuster (jpg, gekennzeichnet mit 'BOR') sind vor Betriebsaufnahme an den Auftraggeber zu senden.
Haftpflichtnachweis je FahrzeugDatum offenOriginal-Nachweis der Haftpflichtversicherung vor Betriebsaufnahme.
Antrag PBefG-GenehmigungDatum offenUnverzüglich nach Zuschlagserteilung auf eigene Kosten zu beantragen.
Preisanpassung P2/P3 AntragDatum offenJährlich, erstmals 2027, bis 30.04. jedes Jahres einzureichen.
Basisjahr PreisanpassungDatum offenVergleich Jahresdurchschnitt 2025 vs. 2026; Anpassung zum 01.07.2027.
Vorläufige Datenlieferung ZVM BusDatum offenBis 31.12. für das Folgejahr (Bewilligungsjahr).
Endgültige Datenlieferung ZVM BusDatum offenBis 15.04. des zweitfolgenden Jahres.
Mitteilung Einnahmeaufteilung an ZVM BusDatum offenInnerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Einnahmeaufteilung.
Weiterleitung Ausgleichsleistungen MitteilungDatum offenMitteilung an Auftraggeber bis 31.01. des Bewilligungsjahres zur 100%igen Weiterleitung.
AbschlagszahlungDatum offenVierteljährliche Abschlagszahlung am 20. des 2. Monats eines Quartals.
Zahlungsanforderung laufendes QuartalDatum offenBis zum 10. des 2. Monats des Folgequartals einzureichen.
GesamtabrechnungDatum offenJährliche Gesamtabrechnung bis 31.05. des Folgejahres.
Prüfung Abrechnung durch AuftraggeberDatum offen4 Wochen nach Zugang der Abrechnung.
Widerspruch gegen BerechnungDatum offenInnerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Berechnung.
Klärung DissensDatum offenInnerhalb von 2 Wochen nach Widerspruch.
Umsetzung Zu-/Abbestellung mit FahrzeugänderungDatum offenSpätestens 3 Monate nach schriftlicher Bestellung umzusetzen.
Umsetzung Angebotsänderung ohne FahrzeugänderungDatum offenSpätestens 1 Monat nach schriftlicher Bestellung umzusetzen.
Antrag ProjektgesellschaftDatum offenAntrag zur Übertragung auf Projektgesellschaft 3 Monate vor geplanter Übertragung.
Einigung SachverständigerDatum offenAuf Wunsch des Auftraggebers binnen 2 Wochen.
Eingangsbestätigung BeschwerdenDatum offenInnerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Kundenmeldung (QS 5).
Ersatz HaltestellenaushängeDatum offenInnerhalb von 2 Tagen nach Meldung des Mangels (QS 4).
Ankündigung vorhersehbarer StörungenDatum offenMindestens 1 Woche vor Wirksamkeit der Störung (z.B. Verlegung, Haltestellenänderung).
Bestellung TaxiBus/ASTDatum offenTelefonische Voranmeldung bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn.
Erstattung Aus-/NachrüstungDatum offenOptional einmalig innerhalb von 6 Wochen nach Übersendung Kostennachweis.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Wertungspreis (Preis)100%

    Niedrigster Wertungspreis entscheidet. Wertungspreis = Vollkostenpreis (P1 bis P3) + 5 % Aufschlag auf P2 und P3 gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 6.

Wertungspreis = Vollkostenpreis + (Preisbestandteil P2 + Preisbestandteil P3) * 0,05; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.

KI-Hinweis: Ausschreibung wertet ausschließlich den niedrigsten Wertungspreis; Ziffer 6 der Aufforderung nennt keine anderen Zuschlagskriterien, die Bekanntmachung nennt Preis mit 100 %.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Verkehrsleistung und Linie

Erbringung der Linienverkehrsbedienung auf der Linie 853 (Stadtverkehr Borken) als ausschließliche Konzession nach § 42 PBefG.

Leistungsumfang: ca. 64.500 Nutzwagenkilometer pro Jahr in FestbedienungKalkulationsgrundlage Normjahr: 365 Tage (189 Schultage Mo–Fr, 63 Ferientage Mo–Fr, 52 Samstage, 61 Sonn- und Feiertage)Vergütung nach tatsächlich erbrachten VerkehrstagenGeltende Tarife: WestfalenTarif, NRW-Tarif (inkl. Deutschlandticket) und VRR-TarifBeförderungsbedingungen gemäß § 39 Abs. 1 PBefGVertragslaufzeit: 01.07.2027 bis 31.07.2035 (ca. 97 Monate / 8 Jahre + 1 Monat)Bruttovertrag: Auftragnehmer betreibt im eigenen Namen, Einnahmerisiko trägt der Kreis BorkenZu- und Abbestellungen durch Auftraggeber möglich (innerhalb ±25 % des Vollkostenpreises)

Fahrzeuge

Der Auftragnehmer beschafft und unterhält die eingesetzten Fahrzeuge selbst.

Antrieb: Elektrobus (Emissionsstandard ELECTRIC)Länge: mindestens 7,2 m, höchstens 10,5 mNiederflur: ja, mit mind. 4 Sitzplätzen im NiederflurteilSitzplätze: mind. 15 gesamt; bei 12-m-Bus mind. 36, bei Gelenkbus (15 m) mind. 54, bei Doppeldecker mind. 80Einstieg: Doppeltür, ausreichend breit für Rollstuhl; Einstiegshöhe Niederflur max. 320 mm (+20 mm Toleranz)Rollstuhlstellplatz: 1 gesicherter StellplatzFarbe: helle neutrale Farbe (weiß/silber)Ausstattungspflichten: Mehrzweckbereich, Linienbeschilderung außen, Haltestellenanzeige innen mit Linienverlauf, Prospekt- und Plakathalter (aktuell bestückt), elektronischer Fahrscheindrucker gem. Tarifgemeinschaft Münsterland, Liniennetzplan, Klimatisierung, Kommunikationssystem zur LeitstelleKosten für Ersatzbusse sind in den Fahrzeugkostensatz einzurechnenAnforderungen im Detail in Anlage 03 (Qualitätsstandards) und Anlage 03a (Fahrzeuganforderungen)

Fahrpersonal und Organisation

Stellung und Einsatz des Fahr- und Servicepersonals durch den Auftragnehmer.

Anforderungen gemäß Anlage 03 (u.a. Deutschkenntnisse: B2 für SB/RB, A2 für SR/EV; Tarifsicherheit; Schulungen inkl. Deeskalation; Dienstkleidung; Rauchverbot im Fahrzeug)Tariftreue nach TVgG-NRW (Tarifverträge des ÖPNV in NRW)Namentliche Benennung eines Betriebsleiters / genehmigten Ansprechpartners nach BOKraft; dessen Arbeitsplatz max. 30 km / 45 min vom LinienverlaufMöglichkeit, den Fahrbetrieb mit Zustimmung des Auftraggebers an Subunternehmer zu übertragenPflicht zur Sicherstellung der Beförderung von Schülerinnen und Schülern bis 14 Jahren bei schulbezogenen Fahrten auch bei Personal-/Fahrzeugausfall

Vertrieb und Tarife

Aufbau und Betrieb eines eigenen Ticketvertriebs.

Verkauf von Fahrscheinen des WestfalenTarifs im Freiverkauf, NRW-Pauschalpreis-Tickets und VRR-Barverkaufs-Tickets im BusBereitstellung von eTickets, Handytickets und eTarifAbo-Vertrieb über Postweg; Bestellscheine für Abo-Karten beim FahrerBarverkauf aller Münsterlandtarif-Fahrscheine im Fahrzeug; funktionierende EntwerterJährliche Einnahmetestierung durch WirtschaftsprüferEinzug erhöhter Beförderungsentgelte nach PBefG

Haltestellen und Fahrgastinformation

Beschaffung, Aufbau und Unterhalt der Haltestelleninfrastruktur.

Haltestellenmasten und -fahnen gemäß Dachmarke Bus und Bahn im Münsterland (Anlage 11); Schildtyp je nach Linienanzahl und Bedienung (WVG Standard / WVG Kompakt / WVG light)Fahrplanaushangkästen gemäß Anlage 11Mustergestaltung Fahrplanaushang nach Anlage 10 (Dachmarken-CD: Logo Münsterland e.V., WestfalenTarif, Slogan, Service-Infokasten)Ggf. Neuerrichtung oder Verlegung von Haltestellen auf eigene KostenRegelmäßige Aktualisierung der Aushänge (Frist: 2 Tage nach Mangelmeldung)Fahrgastinformation über www.bubim.de und EFA-Lieferung; RKS-DatenlieferungTarifinformation, Liniennetzplan und Umgebungsplan an wichtigen Haltestellen

Beschwerdemanagement und Qualitätssicherung

Annahme, Bearbeitung und Dokumentation aller Kundenresonanzen.

Servicetelefon besetzt Mo–Fr mind. 06:00–18:00 Uhr, zusätzlich schriftliche Kontaktmöglichkeit (Fax, Post, E-Mail)Visitenkarten für Fahrer mit Kontaktdaten des BeschwerdemanagementsBeschwerdeformulare in den FahrzeugenStellungnahme an Kunden: Eingangsbestätigung innerhalb 10 Tagen, inhaltliche Antwort innerhalb 2 WochenEDV-gestützte Dokumentation; monatliche Auswertung nach Schwerpunktthemenliste (Anlage 09 mit 11 Kategorien)Quartalsweiser Qualitätsbericht gem. Anlage 06 (Verlässlichkeit, Schülerbeförderung, Beschwerdemanagement)Profitester-Prüfung (Anlage 07): mind. 1 % der Fahrten werden bewertet (Personal, Fahrzeug, Pünktlichkeit, Fahrkartenverkauf, Haltestellen, Kommunikation)Vertragsstrafen bei Mängeln gem. Anlage 04 (z.B. 50 € je Betriebstag für nicht gemeldetes Fahrzeug, 100 € je fehlerhafter Bericht, 5 € je weitere Minute Verspätung)

Berichtswesen und Datenlieferungen

Laufende Pflichten zur Lieferung von Betriebsdaten.

Jährlich (bis 28.02.): Fahrleistungsdaten (Excel)Jährlich (bis 31.03.): Bescheide Ausgleichszahlungen (PDF), JahresmeldungenQuartalsweise: Qualitätsbericht (Anlage 06) inkl. Anlage 09 (Beschwerdeliste)Soll-Fahrplandaten an RKS: mind. 4 Wochen vor Fahrplanwechsel; unterjährige Änderungen mind. 2 Wochen Vorlauf (DINO/Infopool-Format)Datenlieferungen an ZVM Bus: vorläufig bis 31.12. für Folgejahr, endgültig bis 15.04. des zweitfolgenden JahresMitteilung Auftraggeber zu Weiterleitung Ausgleichsleistungen bis 31.01. des Bewilligungsjahres (mind. 90 % Weiterleitung)

Genehmigungen, Versicherung und Vertragspflichten

Voraussetzungen für Betriebsaufnahme.

PBefG-Genehmigung nach § 42 PBefG auf eigene Kosten beantragen; ggf. einstweilige Erlaubnis nach § 20 PBefG, unverzüglich nach ZuschlagHaftpflichtversicherung je Fahrzeug: Gesamtdeckung Sach-/Personenschäden mind. 100 Mio. €, Personenschäden mind. 7,5 Mio. € je Person; Nachweis vor BetriebsaufnahmeEinhaltung von PBefG, StVZO, BOKraft, StVG, StVO sowie arbeits- und sozialrechtlichen VorschriftenTariftreue nach TVgG-NRW (Anlage 15)Anträge nach §§ 11a ÖPNVG NRW und 228 ff. SGB IX vorab zur Zustimmung vorlegenMitwirkung bei Zählungen nach SGB IX (Kostenvoranschlag mit mind. drei Angeboten)Abwehr konkurrierender Verkehre auf Anweisung des AuftraggebersStörungsmanagement bei Bauarbeiten, Sperrungen und Umleitungen (Meldung an Auftraggeber mit Dauer und Umleitungsstrecke)

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Bieter muss seine laufenden finanziellen Verpflichtungen – einschließlich derer aus diesem Auftrag – erfüllen können.

Nachweispflicht über Eigenerklärung (Vordruck 5, Ziffer 13) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgVAuf Aufforderung sind Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit unverzüglich vorzulegenVor Zuschlag: Bestbieter muss Nachweise beibringen – ohne Nachweise kein Zuschlag

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Gefordert werden Sachkenntnisse und Erfahrungen für ÖPNV-Leistungen:

Führung eines Busunternehmens unter Beachtung der PersonenbeförderungsvorschriftenSchutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren beim BusbetriebEinhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften (PBefG, BOKraft, StVG, StVO, StVZO, TVgG-NRW)Nachweis über einschlägige Referenzen (Vordruck 4): Nahverkehrsleistungen der letzten 3 Jahre (Linienverkehre nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber/Betriebsführer, Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG oder artverwandte Geschäftsfelder wie Schülerbeförderung)

Ausschlussgründe und rechtliche Anforderungen

Über die Eigenerklärung (Vordruck 5) bestätigt der Bieter das Fehlen folgender Ausschlussgründe:

Keine Verurteilung wegen Straftaten nach § 123 GWB (letzte 5 Jahre)Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträgen (letzte 5 Jahre)Beachtung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (letzte 3 Jahre)Keine Zahlungsunfähigkeit / kein InsolvenzverfahrenKeine schwere Verfehlung, die die Integrität infrage stellt (letzte 3 Jahre)Keine wettbewerbsbeschränkenden VereinbarungenKein Interessenkonflikt im VergabeverfahrenKeine wesentlichen Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen (letzte 3 Jahre)Kein Verstoß nach MiLoG oder AEntG mit Geldbuße ≥ 2.500 €Keine Verurteilung nach SGB III § 404 oder SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzKeine Verstöße nach § 1 Abs. 2 PBZugVKein Verstoß nach LkSG § 24 Abs. 1 mit GeldbußeRusslandbezüge: keine direkten oder indirekten Bezüge gem. Art. 5k VO (EU) 833/2014 – auch nicht über Unterauftragnehmer/Lieferanten mit >10 % des Auftragswerts (Vordruck 6)

Zulässigkeit von Bietergemeinschaften und Drittkapazitäten

Bietergemeinschaften sind zulässig, vorbehaltlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen.

Vordrucke 1, 5 und 6 müssen von allen Mitgliedern unterschrieben sein (sofern kein Alleingeschäftsführungsbefugnis)Referenzen (Vordruck 4) müssen für mindestens ein Mitglied vorgelegt werden; alle übrigen Nachweise für jedes MitgliedAngabe eines bevollmächtigten Vertreters (zugleich Ansprechpartner)

Drittkapazitäten / Subunternehmer für Fahrbetriebsleistungen sind mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.

Vereinbarung bzw. Verpflichtungserklärung des DrittenUnwiderrufliche Haftungserklärung des DrittenNachweise für den Dritten (auch für Eignung)Mittel müssen während der gesamten Vertragslaufzeit unwiderruflich zur Verfügung stehen

Spezifische Anforderungen an Personal und Betrieb

Aus den Qualitätsstandards (Anlage 03) und der Leistungsbeschreibung abgeleitete personelle Anforderungen:

Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland, inkl. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei ausländischem Personal (über Anlage 2 zum Angebot)Deutschkenntnisse des Fahr- und Servicepersonals: B2 für Standard-/Regelbusse (SB/RB), A2 für sonstige/Ergänzungsverkehre (SR/EV)Tarifsicherheit des Fahr- und AufsichtspersonalsRegelmäßige Schulungen des Fahr- und Servicepersonals, inkl. DeeskalationstrainingsVerpflichtung zur Tariftreue nach TVgG-NRW und zu den maßgeblichen Tarifverträgen des ÖPNV in NRW
Referenzprojekte
Mindestens eine Referenz (bei Bietergemeinschaft für mindestens ein Mitglied) ReferenzenZeitraum: Letzte 3 Jahre vor Ende der Angebotsfrist (also ca. 2023–2026)Volumen: Jährliche Nutzkm-Leistung in km (kein konkreter Mindestwert genannt)

Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen (Art und Umfang anzugeben)

Eine der folgenden Referenzarten: (1) Linienverkehre nach § 42 PBefG als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer, (2) Auftragnehmer im Linienverkehr nach § 42 PBefG, (3) artverwandte Geschäftsfelder (z.B. Schülerbeförderung). Jeweils mit Angabe von Raum, Zeitraum und jährlicher Nutzkm-Leistung. Auch Berufung auf Kapazitäten Dritter möglich.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 55%4–10 · 40%11+ · 5%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 28 erledigt
Angebotsabgabe & Formalien
Pflichtvordrucke (Anlage 13)
Eignungsnachweise & Optionale Alternativen
Anlagen zur Betriebsaufnahme
Laufende Berichts- und Dokumentationspflichten (nach Zuschlag)
Mit TendiGo
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Kreis Borken | Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Anschrift
46325 Borken
Ort
46325 Borken
Kategorie
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.kreis-borken.de ↗

Erfüllungsort

Ort der Leistung
46325 Borken
Nordrhein-Westfalen

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