Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schreibt die Fortführung des seit 2019 laufenden netzweiten Lärm-Monitorings für den Schienenverkehr EU-weit aus. Der Auftrag umfasst den Bau und Betrieb von 19 Messstationen, die wagenscharfe Erkennung, jährliche Gleisparameter-Messungen, die radscharfe Detektion von Radformfehlern, den Betrieb der Website www.laerm-monitoring.de und die Erstellung von Jahresberichten. Die Leistung läuft vom 01.01.2027 bis 31.12.2029 (36 Monate), mit einer optionalen Verlängerung bis Ende 2032.
Angebote müssen bis zum 06.10.2026 um 12:00 Uhr elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes eingereicht werden. Es wird ein Volltextangebot mit Durchführungskonzept, Preisblatt, Referenzliste und diversen Eigenerklärungen erwartet. Zuschlagskriterium ist die Qualität (nicht der Preis).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Qualität70%
Bewertung des Durchführungskonzepts anhand von 12 Unterkriterien (Teilleistungen 1–12), Skala 0–5 Leistungspunkte je Unterkriterium, Mindestschwellen: 0 LP in einer Teilleistung führt zum Ausschluss; mind. 42 von 70 Punkten erforderlich.
- Preis30%
Nettoangebotspreis für Leistungen 01/2027–12/2029 inkl. optionalem Umzug einer Messstation und optionaler Verlängerung 01/2030–12/2032. Niedrigster Preis = 30 Punkte (RK). Formel: P = 30 - 20 * (AK - RK) / RK; ab Faktor 2,5 = 0 Punkte.
Preis: P = 30 - 20 * (AK - RK) / RK (linear, min 0 Punkte ab Faktor 2,5). Qualität: (LP/5) * max. Punkte je Unterkriterium. Gesamt: Punkte Preis + Punkte Qualität = Punkte Angebot (max. 100).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenHintergrund und Auftragsgegenstand
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) lässt seit 2019 ein netzweites Lärm-Monitoring für den Schienenverkehr betreiben. Dieser bestehende Vertrag endet zum 31.12.2026. Mit dieser Ausschreibung wird die Fortführung ab dem 01.01.2027 beauftragt.
Das Monitoring soll die Schallemissionen aus dem Eisenbahnverkehr im zeitlichen Verlauf einheitlich und vergleichbar erfassen und die Ursachen der Emissionen bzw. deren Änderungen aufzeigen. Die Ergebnisse werden transparent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – über Pegel einzelner Zugvorbeifahrten in Echtzeit auf www.laerm-monitoring.de sowie über statistische Auswertungen in Jahresberichten.
Errichtung und Messinfrastruktur (Teilleistung 1)
Es sind insgesamt 19 Messstationen an bestehenden Standorten oder in deren räumlicher Nähe zu errichten. Dazu gehören das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen und die Bestellung der Gewerke sowie eine normgerechte Errichtung gemäß DIN 38452-1:2022-08.
Optional kann der Umzug einer Messstation als Bedarfsposition angeboten werden. Außerdem besteht die Option, eine bestehende Sensorik zur radscharfen Detektion zu übernehmen.
Software, Datenauswertung und Datentransfer (Teilleistungen 2–4)
Bereitstellung und Betrieb der Mess- und Analysesoftware, einer Datenbank (Rohdaten plus Kenngrößen) sowie der Server inklusive Datensicherung. Der automatisierte Datentransfer erfolgt per Mobilfunk.
Wagenscharfe Erkennung und Wagennummer-Ermittlung gemäß DIN 38452-1:2022-08 Abschnitt 6.2.5, inklusive der dazu erforderlichen Hardware und Software. Der Datentransfer an die EBA-Datenbank erfolgt als CSV-Datei über eine FTP-Server-Schnittstelle, jeweils innerhalb von 72 Stunden nach der jeweiligen Zugvorbeifahrt.
Öffentlichkeitsarbeit: Internetseite (Teilleistung 5)
Hosting und Betrieb der Internetseite www.laerm-monitoring.de. Anforderungen sind unter anderem:
Betrieb, Wartung und Gleisparameter (Teilleistungen 6–7)
Die Verfügbarkeit der Messstationen muss jährlich bei mindestens 98 % liegen. Die kontinuierliche Überwachung umfasst Störungsmeldungen an das EBA und die Veröffentlichung längerer Ausfälle. Eine jährliche Vor-Ort-Wartung inklusive Mikrofon-Kalibrierung sowie eine Ersatzteilbevorratung sind sicherzustellen.
Jährlich sind die akustischen Gleisparameter zu messen:
Dazu gehören die Organisation des Gleiszugangs (BETRA, Unfallverhütung) sowie die Bereitstellung von Terzpegelspektrum und Einzahlwerten.
Jahresbericht und radscharfe Detektion (Teilleistungen 8–10)
Erstellung eines Jahresberichts jährlich in Anlehnung an die bisherige Form, in Abstimmung mit dem EBA und mit Abnahme vor Veröffentlichung. Die Inhalte werden jährlich bis Ende Januar mit dem EBA abgestimmt; der Bericht wird bis Ende Februar des Folgejahres vorgelegt.
Radscharfe Detektion von Radformfehlern an zwei Messstationen: Sensorik im Gleis erfasst Kräfte auf die Schiene rad- und achsgenau, erkennt Flachstellen und sonstige Radformfehler und ermöglicht eine systematische Fehlerentwicklungserfassung. Optionale Übernahme vorhandener Sensorik ist möglich.
Erprobung der Bereitstellung von Daten zu Radformfehlern an relevante Stakeholder über Datenbankzugriff (Website und/oder API) mit Optimierung der Datenübertragung und Kooperationen.
Optionale Verlängerung und Beendigung (Teilleistungen 11–12)
Optionale Verlängerung bis maximal 31.12.2032 (bis zu drei mal ein Jahr); die jeweilige Verlängerung muss neun Monate vor Vertragsende beauftragt werden. Der Bieter hat hierfür einen Preis pro Folgejahr anzugeben.
Nach Vertragsende: fachgerechte Demontage aller Messeinrichtungen, Dokumentation und Anzeige des Rückbaus an das EBA innerhalb von vier Wochen; ggf. Übergabe an einen Nachfolger.
Projektkommunikation und Termine
Kurz nach Zuschlag: Auftaktgespräch in Präsenz in Bonn (zwei Reisen einplanen).
Laufende Projektbesprechungen monatlich per Videokonferenz.
Vor-Ort-Termine mindestens zwei Wochen vorher beim AG anmelden.
Naturschutz: Rückschnittverbot jährlich 01.03.–30.09. (Landesnaturschutzgesetze vorrangig).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung / Ausschlussgründe
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 3).
Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird das EBA für Bieter, die für die Zuschlagsentscheidung in Frage kommen, von sich aus einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern (§ 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mittels Anlage 3. Konkrete Schwellenwerte (z. B. Mindestumsätze) sind im vorliegenden Formular als Felder vorhanden, aber in den verfügbaren Unterlagen nicht mit konkreten Werten ausgewiesen.
Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung: mindestens 1.500.000 €.
Berufshaftpflichtversicherung: mindestens 1.500.000 €.
Staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft müssen keine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachweis der Eignung über Referenzen (Anlage 2 – Referenzliste). Für jeden der folgenden Kompetenzbereiche sind aussagekräftige Quellen vorzulegen (z. B. vergleichbare Projekte, Veröffentlichungen, Mitarbeit in Normungsausschüssen); empfohlen werden maximal fünf aussagekräftige Quellen je Kompetenzbereich:
1. Einrichtung und Betrieb von automatisierten Messstellen für die dauerhafte Aufzeichnung von Schall, insbesondere von Zugvorbeifahrten an Eisenbahnstrecken.
2. Kenntnisse und Anwendung der relevanten bahnakustischen Normen und Regelwerke, insbesondere DIN 38452-1:2022-08.
3. Einrichtung und Betrieb von Messstellen zur Erfassung von Raddefekten von Schienenfahrzeugen.
4. Informationstechnologie: Einrichten und Betreiben von Servern, Datenbanken, Internetseiten.
5. Normgerechte Bestimmung von akustischen Gleisparametern (Gleisabklingrate und Schienenrauheit).
6. Auswertung und Analyse von großen Mengen an bahnakustischen Daten und Erstellung von wissenschaftlichen Berichten.
Pro Referenz sind anzugeben: Auftraggeber inkl. Kontaktdaten, inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung mit nachvollziehbarem Bezug zur ausgeschriebenen Leistung, Zuordnung zum geforderten Eignungskriterium, Leistungszeitraum.
Zusätzlich ist nachzuweisen, dass die mit der Durchführung der einzelnen Teilleistungen beauftragten Personen die notwendigen Kompetenzen/Kenntnisse besitzen (z. B. Abschlusszeugnisse, Qualifikationsnachweise, Referenzprojekte).
Verfahrensrahmen
Offenes Verfahren, EU-weite Vergabe nach EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU, Rechtsgrundlage § 56 VgV.
Zuschlagskriterium: Qualität (nicht preisbasiert); Eignungskriterien werden nicht gewichtet.
Präqualifikation: nicht erforderlich.
Für Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft: zusätzlich Anlage 4 (Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen) abgeben.
Anforderungen bei Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
Einrichtung und Betrieb von automatisierten Messstellen für die dauerhafte Aufzeichnung von Schall, insbesondere von Zugvorbeifahrten an Eisenbahnstrecken
Auftraggeber inkl. Kontaktdaten, aussagekräftige Kurzbeschreibung mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung, Zuordnung zum Eignungskriterium, Leistungszeitraum
Kenntnisse und Anwendung der relevanten bahnakustischen Normen und Regelwerke, insbesondere DIN 38452-1:2022-08
Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Zuordnung zum Eignungskriterium, Leistungszeitraum
Einrichtung und Betrieb von Messstellen zur Erfassung von Raddefekten von Schienenfahrzeugen
Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Zuordnung zum Eignungskriterium, Leistungszeitraum
Informationstechnologie: Einrichten und Betreiben von Servern, Datenbanken, Internetseiten
Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Zuordnung zum Eignungskriterium, Leistungszeitraum
Normgerechte Bestimmung von akustischen Gleisparametern (Gleisabklingrate und Schienenrauheit)
Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Zuordnung zum Eignungskriterium, Leistungszeitraum
Auswertung und Analyse von großen Mengen an bahnakustischen Daten und Erstellung von wissenschaftlichen Berichten
Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Zuordnung zum Eignungskriterium, Leistungszeitraum