Verkehrssicherung Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2027
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Straßenbauamt Neustrelitz vergibt Verkehrssicherungsleistungen für Havarien und öffentliche Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Die Leistungen umfassen unter anderem die Aufstellung, Vorhaltung, Wartung und Beseitigung von Verkehrszeichen und Absperrgeräten, den Einsatz mobiler Lichtsignalanlagen, die Erstellung und Anpassung von Verkehrs- und Umleitungsplänen, Kontrollen sowie Anfahrts- und Bereitschaftsleistungen. Sie werden fallweise für Bundes- und Landesstraßen im Gebiet der Straßenmeistereien Waren, Neubrandenburg, Stavenhagen, Neustrelitz und Demmin abgerufen.
Das Angebot ist elektronisch in Textform bis zum 12.11.2026 um 10:05 Uhr über die Ausschreibungsplattform einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Die Wertungssumme des Angebotes wird aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen unbedingten Nachlasses ermittelt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzgebiet und Abruf
Die Leistungen werden für Havarien und gegebenenfalls öffentliche Veranstaltungen im Gebiet der Straßenmeistereien Waren, Neubrandenburg, Stavenhagen, Neustrelitz und Demmin erbracht. Sie beziehen sich auf Bundes- und Landesstraßen. Kreis- und Gemeindestraßen sind nicht Vertragsbestandteil.
Die Leistungen werden fallweise abgerufen. Es besteht kein Anspruch auf eine Umsetzung in einem Stück oder auf eine bestimmte Gesamtmenge.
Verkehrseinrichtungen und Lichtsignalanlagen
Verkehrszeichen, Wegweiser, Informationstafeln, Absperrschranken, Leitbaken und weitere Verkehrseinrichtungen werden geliefert, aufgestellt, vorgehalten, gewartet, betrieben und wieder beseitigt. Verkehrszeichen können teilweise außer und wieder in Kraft gesetzt werden. Variable Auskreuzvorrichtungen sowie Hubsteiger werden eingesetzt, soweit erforderlich.
Transportable, verkehrsabhängige Lichtsignalanlagen werden aufgestellt, vorgehalten, gewartet, betrieben und beseitigt.
Planung, Kontrolle und zusätzliche Sicherungsleistungen
Verkehrszeichen- und Umleitungspläne beziehungsweise RSA-Regelpläne werden erstellt oder an die örtliche Situation angepasst. Die verkehrsbehördlichen Genehmigungen und Anordnungen sind von dem Auftragnehmer einzuholen.
Nach Bedarf sind umfangreiche Sicherungen von Geschwindigkeitstrichtern über kleinräumige Absperrungen und Umleitungen bis zu großräumigen Umleitungsstrecken zu erbringen. Verkehrssicherungen sind an Wochenenden sowie in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen zu leisten, soweit erforderlich. Kontrollen nach ZTV-SA erfolgen täglich an Sonn- und Feiertagen.
Einsatzbereitschaft und Zeiten
Der Auftragnehmer gewährleistet eine 24-Stunden-Rufbereitschaft. Nach Auslösung eines Havarieeinsatzes ist die Havariestelle unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Stunden, zu erreichen. Die betroffene Straßenmeisterei und das zuständige Amt werden per E-Mail bis 09:00 Uhr am Folgetag informiert.
Bei öffentlichen Veranstaltungen wird die Sicherung unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn aktiviert und unmittelbar nach Veranstaltungsende, spätestens innerhalb von drei Stunden, abgebaut. Die reguläre Arbeitszeit ist Montag bis Freitag von 06:00 bis 18:00 Uhr; der Zeitraum von 18:00 bis 06:00 Uhr ist als Nachtzeit angegeben.
Nachweise und Abrechnungsunterlagen
Nach jeder Sicherungsmaßnahme sind eine prüffähige digitale Rechnung, prüffähige Aufmaße, eine Fotodokumentation der Standorte und eine einheitliche tabellarische Aufstellung der Stückzahlen nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses vorzulegen. Für Stundenleistungen sind arbeitstäglich Stundennachweise einzureichen. Die Fahrtstrecke ist in einem Aufmaßblatt einschließlich Fahrzeit nachzuweisen.
Rechnungen müssen als XRechnung in der jeweils aktuellen Version strukturiert elektronisch über OZG-RE eingereicht werden. Einfache PDF-Dokumente oder reine Bilddateien genügen nicht. Rechnungsbegründende Anlagen dürfen als PDF, PNG/JPG oder CSV eingebettet werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundanforderungen
Mit dem Angebot ist eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Angebote und Nebenangebote müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die vorgeschriebenen Vordrucke sind zu verwenden.
Liegen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor, ist das Angebot auszuschließen. Relevante Verurteilungen beziehungsweise Geldbußen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz sowie die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sind nach den Formularvorgaben zu erklären.
Qualifikation für Verkehrssicherungsarbeiten
Der zuständige Bauleiter muss für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen qualifiziert sein. Die erforderliche Qualifikation für Maßnahmen nach ZTV-SA und MVAS ist nachzuweisen; das MVAS-Zertifikat ist auf Anforderung vorzulegen. Das Zertifikat für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist mit dem Angebot einzureichen.
Die verantwortliche Person muss die deutschen Straßenverkehrsvorschriften sowie die Aufgaben der Verkehrsführung, Beschilderung, Markierung, Absicherung und Beleuchtung beherrschen und Sicherungsarbeiten nach ZTV-SA 97, Punkt 4.2 (9) erstellen und beurteilen können. Deutsche Sprachkenntnisse und ein Qualifikationsnachweis nach den MVAS-Rahmenbedingungen sind nachzuweisen. Ein gleichwertiger ausländischer Qualifikationsnachweis wird anerkannt.
Fachliche und organisatorische Fähigkeiten
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, RSA-Regelpläne, Verkehrszeichen- und Umleitungspläne zu erstellen und anzupassen, verkehrsbehördliche Genehmigungen einzuholen und qualifizierte Fachkräfte sowie Arbeitskolonnen für die vereinbarten Einsatzzeiten bereitzustellen. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft ist sicherzustellen.
Für zusätzliche Arbeiten ist vor der Ausführung ein Nachtragsangebot einzureichen; die Arbeiten dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt werden.
Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. € ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Arbeitsbedingungen und Bietergemeinschaften
Je nach ausgewähltem Tarifbereich kann eine Erklärung zu den anwendbaren Branchentarifverträgen erforderlich sein. Alternativ sieht das Formular einen vergaberechtlichen Mindestlohn von 13,98 Euro brutto pro Stunde vor, soweit keine Pflichten nach der Mindestlohnverordnung in Mecklenburg-Vorpommern bestehen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und die Gesamttschuldnerhaftung zu erklären. Bei Eignungsleihe sind die Eignungsnachweise, die tatsächliche Verfügbarkeit der Mittel, Namen, gesetzlichen Vertreter und Kontaktdaten sowie die erforderlichen Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Nicht ausdrücklich als harte Kriterien ausgewiesene Anforderungen
Im Eignungsformular sind unter anderem keine verbindlichen Anforderungen zu Mindestjahresumsatz, Tätigkeitsumsatz, Bilanzkriterien, Referenzprojekten, technischen Fachkräften, technischer Ausrüstung, Studien- oder Ausbildungsnachweisen, Umweltmanagement oder durchschnittlicher Beschäftigtenzahl ausgewiesen. Ortskenntnis im Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird als hilfreich für die kurzfristigen Havarieeinsätze angesehen, ist aber im vorliegenden Formular nicht als hartes Kriterium ausgewiesen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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