Verkehrssicherung Landkreis Vorpommern-Greifswald 2027
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Straßenbauamt Neustrelitz vergibt Verkehrssicherungsleistungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2027.
Die Leistungen umfassen die Sicherung von Havariestellen und gegebenenfalls öffentlichen Veranstaltungen auf Bundes- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeistereien Anklam, Pasewalk, Eggesin, Helmshagen, Zempin und Demmin. Dazu gehören unter anderem Beschilderung, Absperrungen, Umleitungen, transportable Lichtsignalanlagen, Verkehrssicherungskontrollen sowie Bereitschafts- und Montageleistungen. Die Bedarfe werden anlassbezogen über das Jahr verteilt abgerufen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme ermittelt, basierend auf der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenEinsatzgebiet und Abruf
Die Leistungen werden im Landkreis Vorpommern-Greifswald auf Bundes- und Landesstraßen in den Zuständigkeitsbereichen der Straßenmeistereien Anklam, Pasewalk, Eggesin, Helmshagen, Zempin und Demmin [Teil VG] erbracht. Der Bedarf ist nicht vorhersehbar; die Leistungen werden über den gesamten Vertragszeitraum verteilt abgerufen. Ein Anspruch auf Umsetzung sämtlicher Bedarfe in einem zusammenhängenden Abschnitt besteht nicht.
Havarien werden außerhalb der regulären Arbeitszeiten durch die Leitstelle oder Polizei abgerufen. Der Abruf erfolgt über ein vorher festgelegtes Passwort; ohne Nennung des Passworts erfolgt keine Ausführung. Veranstaltungssicherungen erfolgen in der Regel an Wochenenden und dürfen erst unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn aktiviert werden.
Havariesicherung
Die Havariestelle ist innerhalb von 2 Stunden nach Auslösen des Einsatzes zu erreichen. Während der Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahme besteht 24-Stunden-Rufbereitschaft.
Die gesicherte Havariestelle ist am Folgetag, spätestens um 09:00 Uhr, per E-Mail zu melden. Vor Rechnungsstellung ist die schriftliche Bestätigung der Leitstelle zusammen mit der Rechnung vorzulegen. Die zuständige Straßenmeisterei veranlasst die Abmeldung der Havariestelle per E-Mail.
Veranstaltungssicherung
Die Veranstaltungssicherung ist unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn zu aktivieren und spätestens 3 Stunden nach Veranstaltungsende abzubauen. Verkehrssicherungsmaßnahmen werden während der Maßnahme täglich an Sonn- und Feiertagen kontrolliert; an Werktagen findet keine Kontrolle statt.
Standorte, Gestaltung und Abmessungen von Sondertafeln sowie Absperrungen sind bei jeder Maßnahme mit Veranstalter und Auftraggeber abzustimmen.
Beschilderung und Verkehrsführung
Je nach Bedarf werden Geschwindigkeitstrichter, kleinräumige Absperrungen und Umleitungen sowie großräumige Umleitungsstrecken erbracht. Verkehrszeichen nach StVO werden geliefert, aufgestellt, vorgehalten, gegebenenfalls gewartet und wieder beseitigt. Außerdem werden Wegweiser und Informationstafeln bereitgestellt, aufgestellt, vorgehalten und entfernt.
Vorhandene Verkehrszeichen, Wegweiser und Informationstafeln können teilweise außer und wieder in Kraft gesetzt werden. Die berührungsfreie Abdeckung der Schildoberfläche ist erforderlichenfalls mit einem Hubsteiger durchzuführen. Verkehrszeichen müssen den Anforderungen nach TLP-VZ und ZTV-VZ entsprechen, zugelassen und geprüft sowie in Folie Typ RA 2C ausgeführt sein. Es ist kein Abklebeband zu verwenden; Abdeckmaterialien müssen zerstörungs- und rückstandsfrei wieder entfernbar sein.
Es sind ausschließlich zugelassene und geprüfte BASt-Materialien zu verwenden.
Absperrungen und Lichtsignalanlagen
Zur Verkehrssicherung gehören Absperrschranken sowie beidseitige Leitbaken. Diese werden aufgestellt, vorgehalten und nach Bedarf gewartet und wieder beseitigt. Bei Veranstaltungen werden Absperrschranken für die Veranstaltungszeit vorgehalten, gewartet und betrieben.
Transportable Lichtsignalanlagen werden aufgestellt und beseitigt sowie über die vorgesehene Dauer vorgehalten, gewartet und betrieben.
Planung, Kontrolle und Dokumentation
Verkehrszeichen- und Umleitungspläne beziehungsweise RSA-Regelpläne sind für einzelne Maßnahmen, insbesondere Veranstaltungen, zu erstellen beziehungsweise anzupassen und auf Anforderung bereitzustellen. Verkehrssicherungen sind nach RSA und ZTV-SA durchzuführen und nach ZTV-SA zu kontrollieren.
Baustellen- und Maßnahmenstandorte sind fotografisch zu dokumentieren. Prüffähige Aufmaße, unter anderem Verkehrszeichenpläne, sind zu liefern. Zu jedem Aufmaß ist eine einheitliche tabellarische Aufstellung mit Stückzahlen anhand der LV-Positionen zu erstellen. Nach jeder Verkehrssicherungsmaßnahme ist eine abgeschlossene, prüffähige digitale Rechnung zu stellen.
Reihenfolge und Abwicklung der Maßnahmen liegen grundsätzlich beim Auftragnehmer.
Einsatzbedingungen und Ausstattung
Die Havariestelle ist innerhalb von 2 Stunden zu erreichen. Für die Maßnahmen ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft während der jeweiligen Verkehrssicherungsmaßnahme zu gewährleisten. Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom sind nicht vorhanden; erforderliche Anschlüsse sind selbst einzurichten und vorzuhalten.
Es sind ausreichende Fachkräfte und Arbeitskolonnen bereitzustellen. Materialien sind fachüblich und entsprechend den einschlägigen Gütevorschriften zu liefern, soweit sie nicht vom Auftraggeber beigestellt werden. Abfälle und nicht wiederverwendbare Materialien sind nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu entsorgen. Die Unfallverhütungsvorschriften und die daraus folgenden Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten.
Nachtragsarbeiten und Abrechnung
Für zusätzliche Arbeiten sind Nachtragsangebote auf Grundlage des Hauptvertrags rechtzeitig vor der Ausführung einzureichen. Zusätzliche Arbeiten dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt werden.
Nach der vertraglich vereinbarten Errichtung und vor dem Abbau von Maßnahmen erfolgt die Abrechnung nach den im Leistungsverzeichnis und in den Vergabeunterlagen festgelegten Regelungen. Die konkreten Einzelheiten zu den Positionsmengen und Abrechnungsmodalitäten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Qualifikation
Für die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen nach ZTV-SA und MVAS ist die erforderliche Qualifikation erforderlich. Der verantwortliche Bauleiter muss auf Anforderung ein MVAS-Zertifikat vorlegen.
Der Nachweis zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss die Beherrschung der deutschen Straßenverkehrsvorschriften sowie der Aufgaben Verkehrsführung, Beschilderung, Markierung, Absicherung und Beleuchtung belegen. Zusätzlich sind deutsche Sprachkenntnisse und die Teilnahme an mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zum Thema RSA nachzuweisen.
Fachkräfte und Reaktionsfähigkeit
Der Auftragnehmer muss ausreichende Fachkräfte und Arbeitskolonnen bereitstellen und eine 24-Stunden-Rufbereitschaft während der Verkehrssicherungsmaßnahmen gewährleisten. Havariestellen müssen innerhalb von 2 Stunden nach Einsatzauslösung erreicht werden.
Die vorgesehenen Arbeitskräfte und Arbeitskolonnen müssen für die Einhaltung der Reaktions- und Terminvorgaben verfügbar sein.
Versicherung
Ein Nachweis der Haftpflichtversicherung ist vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Deckungssumme soll 1 Mio. € betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Material und technische Anforderungen
Für die Maßnahmen dürfen nur zugelassene und geprüfte BASt-Verkehrszeichen sowie Materialien nach den geltenden technischen Anforderungen verwendet werden. Die Einhaltung der RSA, ZTV-SA, ZTV-VZ, TLP-VZ, StVO und der Unfallverhütungsvorschriften ist sicherzustellen.
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, Verkehrszeichen- und Umleitungspläne zu erstellen beziehungsweise anzupassen. Abrufe erfolgen über das vorher festgelegte Passwort.
Unternehmer und Eignungsleihe
Vorgesehene Teilleistungen und Kapazitäten sind im Angebot zu benennen. Unterauftragnehmer müssen geeignet sein; Name, gesetzlicher Vertreter und Kontaktdaten sowie Art und Umfang der übertragenen Leistungen sind anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen sind vorzulegen.
Bei Eignungsleihe ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel der genannten Unternehmen verfügbar und diese Unternehmen geeignet sind. Bei wirtschaftlicher oder finanzieller Eignungsleihe ist eine Haftungserklärung des betreffenden Unternehmens beizubringen.
Rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen
Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Erforderlich sind außerdem Angaben und Erklärungen zu Ausschlussgründen, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie zu Insolvenzverfahren beziehungsweise einem Insolvenzplan. Die Erlaubnis zur Berufsausübung ist nachzuweisen.
Die ausgefüllten Erklärungen nach TVgG M-V sind vorzulegen. Sofern tarifliche Mindestarbeitsbedingungen anwendbar sind, müssen die Arbeitnehmer nach den einschlägigen Branchentarifbereichen behandelt werden. Soweit keine entsprechenden Branchentarifpflichten bestehen, sieht das Formular einen vergaberechtlichen Mindestlohn von 13,98 Euro brutto je Stunde vor.
Unterauftragnehmer müssen die Pflichten zur Weitergabe und Überwachung der Mindestbedingungen einhalten.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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