Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) sucht einen neuen Pächter für die Kioskfläche am Bahnhof in Erftstadt-Liblar. Der Kiosk (ca. 90 m² Innenfläche, ca. 43–49 m² Außenfläche) soll mit Kleingastronomie (Kiosk, Café, Service), zwingendem Verkauf von REVG/VRS-Fahrkarten und optionaler Lotto-Annahmestelle betrieben werden. Zum Pflichtumfang gehört außerdem die Betreuung des angrenzenden Fahrradparkhauses (Reinigung, Buchungsservice, Videoüberwachung) sowie das Öffnen/Schließen der öffentlichen Toilette. Bewerbungen sind bis zum 28.08.2026, 12:00 Uhr elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Betreiberkonzept60%
Bewertung des Betreiberkonzepts inkl. Personalkonzept, geplantem Warenangebot und Öffnungszeiten am Wochenende
- Nachweis fachliche Qualifikation und Referenzen40%
Referenzen und Nachweise bisheriger Tätigkeiten, Dauer der bisherigen Tätigkeiten im Gastronomie- bzw. Kioskbetrieb, Größe des bisherigen vergleichbaren Betriebes
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKerngeschäft Kiosk & Gastronomie
Der Pächter betreibt den Kiosk mit Kioskverkauf, Café-/Außengastronomie und Serviceangebot. Zum Sortiment gehören Zeitschriften, Tabakwaren, kleine Speisen und Getränke, Süßigkeiten, Eis, Snacks, belegte Brötchen und Kleingebäck. Zulässig ist das Erwärmen von Speisen sowie die Außengastronomie; nicht zulässig ist die Zubereitung warmer Speisen und das Frittieren (kein Fettabscheider, keine Abluftanlage vorhanden). Mindestens zwei alkoholfreie Getränke müssen in gleicher Menge günstiger angeboten werden als vergleichbare alkoholische Getränke.
Öffnungszeiten (Pflicht):
Fahrkartenverkauf REVG/VRS (zwingend)
Verkauf von Fahrausweisen des VRS/REVG ist zwingender Bestandteil des Betriebs. Hierzu ist ein separater Vertrag direkt mit der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH (REVG) abzuschließen.
Fahrradparkhaus & Zusatzpflichten
Mit dem Kiosk ist die Betreuung des angrenzenden Fahrradparkhauses (ca. 200 Stellplätze) verbunden. Pflichten des Pächters:
Für die Reinigung der Fahrradabstellanlage erhält der Pächter 300,00 € netto/Monat, für den Buchungsservice 100,00 € netto/Monat.
Öffentliche Toilette
Der Pächter ist für das Öffnen und Schließen der öffentlichen Toilettenanlage mit den Kiosk-Öffnungszeiten verantwortlich und verwaltet den Schlüssel für die Behindertentoilette.
Optionale Angebote
Der Betrieb einer Lotto-Annahmestelle ist optional zulässig. Erforderliche Erlaubnisse (Gaststättenerlaubnis, Gewerbeanmeldung, Gesundheitszeugnis) sind durch den Pächter selbst einzuholen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachkunde & berufliche Qualifikation
Nachweis der beruflichen Qualifikation des/der Bewerber/in sowie der für den Betrieb erforderlichen Erlaubnisse: Gaststättenerlaubnis, Gewerbeanmeldung und Gesundheitszeugnis. Im Betreiberkonzept ist die Fachliche Qualifikation des Betreibers und des Personals darzustellen.
Leistungsfähigkeit (Referenzen)
Mindestens 3 Nachweise vergleichbarer vorheriger Tätigkeiten im Bereich Kiosk, Gastronomie oder Einzelhandel. Bewertet werden Referenzen/Nachweise bisheriger Tätigkeiten (auch des Personals), Dauer der bisherigen Tätigkeiten im Gastronomie-/Kioskbereich und Größe des bisherigen vergleichbaren Betriebes (jeweils bis zu 240 Punkte; diese Eignungsaspekte machen zusammen 40 % der Bewertung aus).
Bonität
Folgende Bonitätsnachweise sind einzureichen:
Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von 3.000,00 € (oder Bürgschaft) zu hinterlegen.
Versicherungsschutz
Vorzuweisen sind:
Vertragliche Bereitschaft
Voraussetzungen für den Zuschlag sind die Bereitschaft zum Abschluss eines Pachtvertrages, zum Abschluss des separaten REVG-Fahrkartenverkaufsvertrages (zwingend) sowie zur Übernahme aller Betriebskosten, Steuern und Abgaben. Der Pächter muss Geschäftsunterlagen (Buchhaltung, Gewinn- und Verlustrechnung) jährlich vorlegen.
Mindestens 3 Nachweise vergleichbarer vorheriger Tätigkeiten im Bereich Kiosk, Gastronomie oder Einzelhandel
Dauer und Größe des bisherigen vergleichbaren Betriebes fließen in die Bewertung ein; Nachweise der bisherigen Tätigkeiten (auch des Personals) erforderlich.