Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Gneven (über Amt Crivitz) schreibt den Winterdienst für die Saison 2026/2027 öffentlich aus. Ein privater Auftragnehmer übernimmt Schneeräumung, Streuen und Glättebeseitigung auf kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen sowie an Haltestellen und Feuerwehrausfahrten. Die Leistung erfolgt im Zeitraum 01.11.2026 bis 31.03.2027, die Angebote müssen bis zum 15.09.2026 um 08:30 Uhr elektronisch über die Vergabeplattform evergabe-mv.de eingereicht werden. Lose werden nicht vergeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbergeordnete Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigungspflicht gemäß § 50 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern für die Schnee- und Glättebeseitigung auf kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Gneven.
Abgeleistete Flächen und Strecken (Mengenübersicht)
Die folgenden Mengen sind im Leistungsverzeichnis zu bepreisen:
Anlieferungs-/Einsatzstelle: 19065 Gneven.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit und rechtliche Voraussetzungen
Referenzen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Bevorzugt positive Referenzen anderer öffentlicher Auftraggeber. Alternativ anerkannt: Nachweis von mindestens 10.000 m² geräumter Industrie- oder Verkehrsfläche (auch von nicht-öffentlichen Auftraggebern). Je Referenz sind Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum anzugeben.
Versicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit entsprechender, vom Auftraggeber geforderter Deckungssumme.
Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Es gelten die Mindestarbeitsbedingungen nach TVgG M-V und MinArbV M-V (inkl. 1. Änderung):
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren
Positive Referenzen anderer öffentlicher Auftraggeber (bevorzugt); alternativ auch nicht-öffentliche Auftraggeber möglich, sofern Flächennachweis ≥ 10.000 m²; mit Angabe von Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum