Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Bezirksamts Mitte von Berlin über die Lieferung von zwei Elektro-Kastenwagen (E-Fahrzeugen) für den Standort Berlin-Mitte.
Die Beschaffung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst einen E-Kastenwagen mit Fenstern, Los 2 einen E-Kastenwagen ohne Fenster. Die Fahrzeuge müssen fabrikneu sein und aktuelle Umwelt- sowie StVZO-Anforderungen erfüllen.
Die Lieferung erfolgt an die Annahmestelle des Straßen- und Grünflächenamts in Berlin. Angebote müssen elektronisch über die Vergabeplattform Berlin (iTWO tender) eingereicht werden. Die Angebotsfrist endet am 02.09.2026 um 09:00 Uhr; die Fahrzeuge müssen bis spätestens 30.11.2026 geliefert sein.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis (niedrigster Preis) als alleiniges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Anforderungen an die Fahrzeuge
Beide Lose betreffen fabrikneue, serienmäßig hergestellte Elektro-Kastenwagen der Transporterklasse mit geschlossenem Kastenaufbau und einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3.500 kg.
Technische Eckwerte (gelten für beide Lose):
Sicherheitsausstattung:
Fahrer- und Beifahrerairbag, ABS, ESP, Antriebsschlupfregelung, Berganfahrhilfe, Reifendruckkontrollsystem, Rückfahrkamera, Totwinkel-Warnsystem, Einparkhilfe vorne und hinten, aktives Notbremsassistenzsystem.
Garantien:
Farbe: RAL 2011 Tieforange (für beide Lose).
Lieferung und Übergabe
Lieferort:
Bezirksamt Mitte von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt, Straße des 17. Juni 31, 10178 Berlin.
Alternativ ist nach Absprache eine Abholung vom Lieferantengelände innerhalb der Berliner Stadtgrenzen möglich.
Übergabe:
Die Lieferung ist kostenfrei an die Annahmestelle zu erbringen. Die Übergabe muss mängelfrei erfolgen.
Lieferfrist:
Die Fahrzeuge müssen bis zum 30.11.2026 geliefert sein. Der Gesamtauftrag (einschließlich aller ggf. weiteren Leistungen) muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Falls die Lieferung nicht bis zum 30.11.2026 erfolgt, ist eine Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe von 100 % der Bruttorechnungssumme erforderlich; die Kosten dafür (ca. 2–5 % der Bruttorechnungssumme) sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Service und After-Sales
Der Auftragnehmer muss ein Werkstattnetz in Berlin und im Berliner Umland mit einer Verfügbarkeit im Umkreis von maximal 30 km sicherstellen. Zusätzlich ist eine zuverlässige Ersatzteilversorgung im europäischen Raum zu gewährleisten.
Mit dem Angebot sind Angaben zu den vorgeschriebenen Wartungsintervallen gemäß Herstellerangaben sowie die voraussichtlichen Wartungs- und Instandhaltungskosten innerhalb der ersten 50.000 Kilometer einzureichen.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen
Die Fahrzeuge müssen fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen sowie die StVZO und gültige Umweltrichtlinien erfüllen. Für die ILO-Konformität ist eine Anlage zur Leistungsbeschreibung mit entsprechendem Nachweis zwingend einzureichen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB)
Bewerber werden ausgeschlossen bei:
Diese Ausschlussgründe sind über Wirt-124 UVgO oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu erklären.
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB)
Ebenfalls zu erklären sind Gründe wie:
Allgemeine Eignungsnachweise
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
Leistungsfähigkeit – Werkstatt- und Ersatzteilnetz
Bieter müssen über ein Werkstattnetz in Berlin und im Berliner Umland mit Verfügbarkeit im Umkreis von maximal 30 km verfügen und eine zuverlässige Ersatzteilversorgung im europäischen Raum sicherstellen. Diese Anforderung ist verpflichtender Bestandteil der Eignung.
Ausländische Bieter
Ausländische Bieter müssen sich ggf. bei der zuständigen Berufsgenossenschaft in Deutschland anmelden (soweit gesetzlich vorgeschrieben), alle Erklärungen und Nachweise in deutscher Übersetzung vorlegen, und bei der Umsatzsteuer eine Eintragung von 0,- € vornehmen (Auftraggeber behält ggf. ein).
Eignungsleihe, Unteraufträge und Bietergemeinschaften
Eine Eignungsleihe ist gemäß § 34 UVgO möglich. Folgendes ist zu beachten:
Bei Bietergemeinschaften gilt:
Frauenförderung (BerlAVG)
Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (Wirt-2141) sind mit dem Angebot einzureichen. Die Frauenförderverordnung ist nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) zu beachten.