Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenUm was geht's?
Die Stadt Hanau lässt im Rahmen des Umbaus des ehemaligen Kaufhofgebäudes „Stadthof" (Am Markt 2, 63450 Hanau) umfangreiche Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten durchführen. Konkret sollen sämtliche Decken-, Wand- und Bodenelemente im Untergeschoss (UG) zurückgebaut und gleichzeitig gefährliche Schadstoffe (u.a. Asbest, KMF, PCB, PAK) fachgerecht entfernt und entsorgt werden.
Was ist zu tun?
Wichtige Fristen & Bedingungen
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVorbereitung, Ortstermin & Baustelleneinrichtung
Vor Angebotsabgabe ist ein Pflicht-Ortstermin mit dem AG (Bauprojekt Hanau GmbH, Frau Sommer-Kaiser) wahrzunehmen. Arbeitszeiten sind Werktags 7:00–20:00 Uhr, Andienung des Innenhofs nur außerhalb 11:00–18:00 Uhr über die Salzstraße.
Die Baustelleneinrichtung umfasst Auf-/Abbau, Vorhaltung und Räumung folgender Bestandteile:
In den Einheitspreis einzurechnen sind: tägliche Reinigung der Wege und Straßenflächen, Auf-/Abbau von Gerüsten bis 3,5 m Arbeitshöhe, Winterbaumaßnahmen, lärm- und erschütterungsarmes Arbeiten (DIN 4150) sowie Berücksichtigung lärmintensiver Halbtage im EG (Veranstaltungen).
Entrümpelung, Entkernung und Abbruch
Entrümpelung aller beweglichen Güter und Reststoffe aus Gebäude und Freigelände (ca. 2.900 m² im UG).
Entkernung: fachgerechter Ausbau von Installationen, Elektroinstallation, Beleuchtung, Heizkörpern, Bodenbelägen und technischen Einrichtungen.
Konventionelle Abbrucharbeiten:
Getrennte Erfassung aller Abbruchmaterialien gem. AVV (u.a. 17 01 07 Beton/Fliesen, 17 02 01/03 Holz/Kunststoff, 17 03 02 Bitumen, 17 04 05 Stahl, 17 08 02 Gips, 17 09 04 Baumischabfall) und Entsorgung gemäß KrWG.
Schadstoffsanierung – gefährliche Stoffe und ihre Behandlung
Sanierung in 9 Zonen mit Errichtung kompletter Sanierungsbereiche (Schwarz-Weiß-Trennung):
| Zone | Bereich |
|---|---|
| 1 | Verkaufsbereich UG (Abhangdecke bereits entfernt) |
| 2 | Verkaufsbereich UG (Rabitz-Abhangdecke vorhanden) |
| 3 | Lager-/Technikbereich |
| 4 | Technikbereich |
| 5 | Vorraum Lastenaufzüge |
| 6 | WC UG |
| 7 | Treppenraum Marktplatz |
| 8 | Fahrtreppen UG bis 2.OG |
| 9 | gemäß Schadstoffkataster |
Zu behandelnde Schadstoffe:
Sanierungstechnik (für alle Schadstoffe):
TGA-Demontage & Haustechnik
Vor und parallel zur Schadstoffsanierung sind Teile der Haustechnik fachgerecht zurückzubauen bzw. provisorisch umzubauen:
Rückbau Fahrtreppen, Treppenhäuser und Schutzmaßnahmen
Fahrtreppen (5 Stück):
Treppenhäuser (geschosshöhenübergreifend KG bis 2.OG):
Schutzmaßnahmen:
Abfallmanagement und Entsorgung
Sortenreine Trennung und Bereitstellung in 7 m³-Containern pro Abfallart:
Entsorgungsnachweise dienen als Vergütungsgrundlage.
Sicherheits-, Lärm- und Umweltschutz
Lärmschutz: tags ≤ 55 dB(A), nachts ≤ 40 dB(A); keine krebserzeugenden/erbgutverändernden/fortpflanzungsgefährdenden Stoffe, soweit technische Alternative möglich.
Erschütterungsschutz: Arbeiten nach DIN 4150 (erschütterungsarm).
Arbeitsschutz:
Regelwerke (Auswahl): VOB/A, VOB/B, VOB/C, GefStoffV, TRGS 150/500/519/521/524/551/559, KrWG, DepV, NachwV, AltholzV, BGV C22, BGV A1, DGUV, DIN 4420, DIN 4150, ArbStättV, BioStoffV.
Gebäudelage: Denkmalgeschützte Fassade, Innenstadtlage mit angrenzender Wohnbebauung und genutzten Gewerbeflächen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und Referenzen
Voraussetzung ist ein vergleichbares Referenzprojekt mit Auftragssumme > 1,5 Mio. € (Ausschlusskriterium). Vergleichbar bedeutet: Unternehmen muss bereits Rückbau- und/oder Schadstoffsanierungsarbeiten in vergleichbarem Umfang ausgeführt haben.
Zusätzlich erwartet der AG Erfahrung im Umgang mit Asbest, KMF, PCB, PAK und zeigt dies durch die Forderung nach Sachkunde und Zulassung.
Zulassungen und Genehmigungen
Zulassung gem. GefStoffV (Ausschlusskriterium) – insbesondere für umfangreiche Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten nach Anhang I Nr. 3.4.2 Abs. 4 GefStoffV.
Zertifikat nach Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) – eigener Betrieb oder Nachunternehmer.
Transportgenehmigung nach § 54 KrWG für Asbestabfälle und schadstoffbelastetes Altholz.
Personalqualifikation und -nachweis
Sachkundenachweis gem. TRGS 519 / DGUV 101-004 (BGR 128) für die Aufsichtsführenden bei der Schadstoffsanierung (Ausschlusskriterium).
Weitere erforderliche Qualifikationen:
Versicherungen und finanzielle Leistungsfähigkeit
Haftpflichtversicherung zur Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit (Ausschlusskriterium) – Nachweis der ausreichenden Deckungssummen.
Haftpflicht- und Obhutsversicherung speziell für die Schadstoffsanierung mit ausreichender Deckung (Police oder schriftliche Bestätigung des Versicherers).
Darüber hinaus sind vorzulegen:
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Es gelten die standardisierten Ausschlussgründe nach EEE (bzw. VHB 124):
Zusätzlich EU-Sanktionspaket Art. 5k VO (EU) 2022/576 (Bieter, NU, Lieferanten > 10 % dürfen nicht unter Russland-Sanktionen fallen).
Tariftreue nach HVTG (Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz): keine Geldbuße ≥ 2.500 € nach § 21 MiLoG, Verpflichtung zur Zahlung tariftreuer Löhne an eigene und NU-Beschäftigte.
Nachreichung und Formalitäten
Vergleichbares Referenzprojekt mit Auftragssumme über 1,5 Mio. € – Inhalt muss vergleichbar sein (Rückbau und/oder Schadstoffsanierung)
Eigenes Referenzprojekt mit Auftragssumme > 1,5 Mio. € (Ausschlusskriterium). Nachweis im Fragebogen zur Eignungsprüfung.