Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schließt eine Rabattvereinbarung mit pharmazeutischen Unternehmen für ein Hautarzneimittel ab.
Was wird beschafft?
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Calcipotriol + Betamethason, ausschließlich als Creme (Darreichungsform CRE, ATC-Code D05AX22). Es geht um Lieferungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
Wie funktioniert das Verfahren?
Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell (Open-House-Modell): Pharmazeutische Unternehmen können während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten.
Laufzeit:
01.07.2026 – 30.06.2028 (24 Monate), mit Verlängerungsoption um 12 Monate.
Wichtig: Die Teilnahme ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für Arzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Konkret geht es um den Wirkstoff Calcipotriol + Betamethason.
Es handelt sich um ein Rahmenrabattvertrag-Modell, bei dem die teilnehmenden pharmazeutischen Unternehmen für ihre Arzneimittel mit dem genannten Wirkstoff Rabatte gewähren.
Vertragsmodell und Beitritt
Das Verfahren ist als Zulassungsmodell (Open-House) angelegt:
Laufzeit
Erfüllungsort
Nagelsweg 27–31, 20097 Hamburg, Deutschland.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVerfahrensart und Eignung
Es handelt sich um ein offenes Verfahren, das faktisch als Zulassungsverfahren (Open-House) durchgeführt wird. Das bedeutet: Es gibt keine klassische Auswahl unter mehreren Bietern – stattdessen können alle qualifizierten pharmazeutischen Unternehmen teilnehmen.
Die Eignungskriterien sind im Antragsschreiben hinterlegt (separat zum Download). Dieses muss im Rahmen der Antragstellung geprüft werden.
Das Verfahren ist besonders geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Ausschlussgründe
Bewerber dürfen nicht aus folgenden Gründen ausgeschlossen sein:
Gegebenenfalls kann für Bietergruppen eine bestimmte Rechtsform gefordert werden.