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Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Peginterferon alfa-2a, ATC L03AB11 für die Zeit 01.08.2026 - 31.07.2028

DAK-Gesundheit | Vergabekammer des Bundes beim BundeskartellamtHamburg, HamburgVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 680 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Peginterferon alfa-2a (ATC L03AB11) im sogenannten Open-House-Verfahren. Das bedeutet: Jedes pharmazeutische Unternehmen kann dem Vertrag jederzeit während der Laufzeit (01.08.2026 – 31.07.2028) beitreten – es gibt keine Auswahlentscheidung und keine Angebotsöffnung.

Was zu tun ist: Der unterschriebene Vertrag und das Angebotsschreiben müssen per E-Mail an openhouse@dak.de eingereicht werden. Die Unterlagen müssen spätestens am 5. Kalendertag des Vormonats vor dem gewünschten Beitrittstermin vorliegen.

Ausschreibung ansehen

Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 680 Tage bis zur Angebotsfrist — 05. Juni 2028
HEUTE
Termin / FristJUL2026 OKT JAN2027 APR JUL OKT JAN2028 APR JUL
Veröffentlichung1. Aug. 2026
Beitrittsfrist Unterlagen1. Aug. 2026 – 31. Juli 2028
Additional Info Deadline29. Mai 2028
Angebotsfrist5. Juni 2028
Vertragslaufzeit1. Aug. 2026 – 31. Juli 2028
Bindefristca. 1. Juni – 1. Juli 2028
Angebotsöffnung5. Juni 2028
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Vertragsgegenstand und -laufzeit

Gegenstand ist eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Peginterferon alfa-2a (ATC-Code L03AB11). Der Vertrag ist als Open-House-Verfahren ausgestaltet: Es gibt keine Auswahlentscheidung – jedes interessierte pharmazeutische Unternehmen kann beitreten.

Laufzeit: 01.08.2026 bis 31.07.2028 (24 Monate). Ein Beitritt ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Der Vertrag endet automatisch, sobald ein künftiger Exklusivvertrag aus einem förmlichen Vergabeverfahren in Kraft tritt.

Was beigetragen werden muss

Die beitretenden Unternehmen müssen in Anlage 2 zum Vertrag ihre konkreten Arzneimittel (mit den jeweiligen Packungsgrößen/PZN) benennen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden. Die im Vertrag vorgegebenen Rabatte sind verbindlich anzuerkennen – es gibt keinen Verhandlungsspielraum.

Verfahrenstyp

Es handelt sich um ein Zulassungsmodell (Open House): kein förmliches Vergabeverfahren, keine Angebotswertung, kein Zuschlag im klassischen Sinn. Der Beitritt erfolgt durch Unterzeichnung des vorbereiteten Vertrags.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Zugangsvoraussetzungen

Im Open-House-Verfahren gibt es keine Auswahlentscheidung und damit keine klassischen Eignungskriterien wie Mindestumsatz, Referenzen oder Personalstärke. Voraussetzung ist lediglich:

Bieterkreis: Pharmazeutische UnternehmenAnerkennung der vertraglichen Maßgaben (insbesondere der vorgegebenen Rabatte)Sprache: Deutsch

Rechtsrahmen

Rechtsgrundlage ist § 130a Abs. 8 SGB V. Laut DAK-Gesundheit findet das Kartellvergaberecht (4. Teil GWB) auf das Open-House-Verfahren keine Anwendung, da keine Auswahl unter Bietern getroffen wird.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
11+Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 15 Angebote
Hohe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 11%4–10 · 19%11+ · 69%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 5 erledigt
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Auf einen Blick

Auftraggeber
DAK-Gesundheit | Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Anschrift
20097 Hamburg
Ort
20097 Hamburg
Kategorie
Pharmazeutische Erzeugnisse
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.dak.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
20097 Hamburg
Hamburg

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