Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit lädt pharmazeutische Unternehmen ein, einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Daridorexant (ATC N05CJ03, Einsatz bei Schlafstörungen) beizutreten.
Das Verfahren läuft als sogenanntes Open-House-Modell: Es gibt keine Auswahl unter Bietern – jedes interessierte Unternehmen kann jederzeit zu denselben Bedingungen beitreten, solange die Teilnahmefristen eingehalten werden.
Was zu tun ist: Das ausgefüllte Angebotsschreiben, der unterzeichnete Vertrag sowie die Anlagen 1 und 2 (Anlage 2 zwingend als Excel-Datei) werden per E-Mail an openhouse@dak.de geschickt. Der Erstbeitritt zum 01.06.2026 muss bis spätestens 05.05.2026 (E-Mail-Eingang) vorliegen. Danach ist ein Beitritt jeweils zum 1. oder 15. eines Monats möglich (Frist: 5. des Vormonats).
Der Vertrag läuft vom 01.06.2026 bis 31.05.2028.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Daridorexant (ATC-Code N05CJ03, Gruppe: andere Hypnotika und Sedativa).
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren – es findet keine Auswahl zwischen Bietern statt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann zu den festgelegten Bedingungen beitreten.
Zu liefernde Arzneimittel
Die konkret vom Vertrag erfassten Daridorexant-Präparate werden vom beitretenden Unternehmen selbst in Anlage 2 zum Vertrag benannt (Excel-Datei). Damit bestimmt jedes Unternehmen selbst, welche eigenen Produkte es unter den Vertrag stellen möchte.
Vertragsgebiet
Die Vereinbarung gilt für Deutschland. Beliefert werden Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (hier: DAK-Gesundheit).
Vertragslaufzeit & Beendigung
Das Verfahren selbst ist als Open-House angelegt: Beitritte sind nicht nur zu Beginn, sondern während der gesamten Laufzeit möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmevoraussetzungen
Anders als bei einem klassischen Vergabeverfahren gibt es keine Eignungsprüfung im engeren Sinn (kein Umsatznachweis, keine Referenzen, keine Zertifikate). Stattdessen gelten folgende Voraussetzungen für einen erfolgreichen Beitritt:
Hinweis zum Vergaberecht
Nach Einschätzung der DAK-Gesundheit liegt bei diesem Open-House-Modell kein Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts vor, da keine Auswahlentscheidung getroffen wird. Deshalb entfallen klassische Eignungs- und Wertungskriterien. Die Teilnahme steht grundsätzlich jedem qualifizierten pharmazeutischen Unternehmen offen.