Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schließt nicht-exklusive Rabattverträge für das Arzneimittel Fondaparinux (ATC B01AX05) – ein sogenanntes Open-House-Verfahren.
Was bedeutet das? Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit dem Rahmenvertrag beitreten, müssen dafür aber bestimmte Unterlagen einreichen. Es gibt keine klassische Angebotswertung – wer die Voraussetzungen erfüllt, wird zugelassen.
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Beschaffung
Gegenstand ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fondaparinux (ATC B01AX05) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Bieter benennt in Anlage 2 zum Vertrag die konkreten Arzneimittel zum Wirkstoff Fondaparinux, die Vertragsgegenstand werden sollen.
Vertragsbedingungen
Laufzeit und Beendigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung zum Verfahren (Open-House)
Das Verfahren ist diskriminierungsfrei – es steht grundsätzlich jedem pharmazeutischen Unternehmen offen. Voraussetzung für den Beitritt ist ausschließlich die vollständige und rechtzeitige Einreichung der geforderten Unterlagen. Eine klassische Eignungsprüfung oder Angebotswertung findet nicht statt.
Ausschlussgründe
Trotz Open-House-Charakter müssen Unternehmen bestätigen, dass keine Ausschlussgründe nach nationalem Recht vorliegen, insbesondere:
Hinweis: Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen – die vollständige Einreichung zum ersten Mal ist daher entscheidend.