Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Clonazepam (ATC-Code N03AE01) ab. Pharmazeutische Unternehmen können dem Vertrag jederzeit beitreten, sofern sie die vorgegebenen Rabatte anerkennen. Der Vertrag läuft vom 01.08.2026 bis 31.07.2028 (mit Verlängerungsoption um 12 Monate).
Es handelt sich um ein Zulassungsmodell: Es gibt keine wertende Auswahl unter den Bewerbern – wer die Bedingungen akzeptiert, kann beitreten. Der Beitritt erfolgt durch Einreichung der Unterlagen per E-Mail.
Wichtig: Die Einreichungsfrist in den vorliegenden Unterlagen (05.06.2029) wirkt unplausibel, da der Vertrag bereits am 01.08.2026 startet. Hier liegt vermutlich ein Datenfehler vor.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Vereinbarung
Es wird eine Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Clonazepam (ATC-Code N03AE01) geschlossen. Die Vereinbarung regelt die Abgabe und Abrechnung rabattierter Clonazepam-haltiger Arzneimittel zu Lasten der DAK-Gesundheit.
Vertragsmodell (Zulassungsmodell)
Es handelt sich um ein nicht-exklusives Zulassungsmodell: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das Clonazepam-haltige Arzneimittel anbietet, kann während der gesamten Vertragslaufzeit zu identischen Konditionen beitreten. Eine Auswahl unter den Bewerbern findet nicht statt. Die Vertragsunterlagen stehen unter www.dtvp.de/center zur Verfügung.
Pflichten des beitretenden Unternehmens
Das beitretende Unternehmen verpflichtet sich:
Laufzeit und Beendigung
Erstmaliger Vertragsbeginn ist der 01.08.2026. Die Laufzeit endet am 31.07.2028 und kann einmalig um 12 Monate (bis 31.07.2029) verlängert werden. Die Vereinbarung endet automatisch, sobald ein Exklusivvertrag im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens für denselben Wirkstoff in Kraft tritt. Ein unterjähriger Beitritt ist zum 1. oder 15. eines Monats möglich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAntragsberechtigung
Antragsberechtigt ist jedes pharmazeutische Unternehmen, das Clonazepam-haltige Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt und die vertraglich vorgegebenen Rabatte akzeptiert. Es handelt sich um ein diskriminierungsfreies Zulassungsmodell – eine fachliche Eignungsprüfung im engeren Sinne findet nicht statt.
Ausschlussgründe
Es gelten die üblichen gesetzlichen Ausschlussgründe. Ein Unternehmen ist insbesondere ausgeschlossen bei:
Rechtsform und Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften ist eine bestimmte Rechtsform vorgeschrieben (Details siehe Vertragsunterlagen). Im Übrigen ist die Rechtsform des Beitretenden grundsätzlich frei.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich. Art, Höhe und Zeitpunkt der Stellung ergeben sich aus den Vertragsunterlagen.
Sprache
Angebote und die gesamte Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache.