Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Peginterferon beta-1a (ATC-Code nach WHO: L03AB13)
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK PLUS sucht pharmazeutische Unternehmen, die eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Peginterferon beta-1a (ATC-Code L03AB13) abschließen möchten. Das Verfahren läuft als Open-House-Modell: Jeder qualifizierte Hersteller kann während des Teilnahmezeitraums (08.07.2026 – 31.07.2028) jederzeit einen Vertrag abschließen – ohne Verhandlung, ohne Exklusivität, ohne garantierte Abnahmemenge. Eingereicht wird elektronisch über das Vergabeportal DTVP, spätestens bis 31.07.2028, 23:58 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Peginterferon beta-1a (ATC-Code L03AB13) auf Grundlage von § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vereinbarung regelt die Lieferung dieses Wirkstoffs an Versicherte der AOK PLUS zu vergünstigten Konditionen.
Open-House-Modell
Das Verfahren folgt dem Open-House-Prinzip:
Vertragslaufzeit
Die Rabattvereinbarung läuft vom 08.07.2026 bis spätestens 31.07.2028 (ca. 24 Monate). Ein Vertragsschluss ist jederzeit innerhalb dieses Zeitraums möglich; das Enddatum gilt unabhängig vom individuellen Beitrittsdatum.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Dresden (Sternplatz 7, 01067).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtsform und Identität
Der Bieter muss ein pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein. Örtliche Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie selbst die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer erfüllen.
Unternehmenssitz
Der Sitz des Unternehmens muss in Deutschland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat liegen (gemäß § 9 Abs. 2 AMG). Nur solche Unternehmen dürfen das Arzneimittel in Deutschland in Verkehr bringen.
Marktzulassung
Erforderlich ist der Nachweis einer gültigen Zulassung bzw. Genehmigung für Peginterferon beta-1a in Deutschland gemäß AMG. Die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels muss belegt werden.
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss die in den Teilnahmeunterlagen geforderten qualitativen, technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen (z.B. Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem, Erfahrung mit Rabattverträgen). Die konkreten Kriterien sind dem Bieterhandbuch im DTVP-Projektraum zu entnehmen.
Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen (z.B. Insolvenz, rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Straftaten, schwere berufliche Verfehlungen). Der Bieter hat das Nichtvorliegen dieser Gründe zu erklären.
Sanktionsrechtliche Erklärungen
Abzugeben ist eine Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen gemäß EU-Verordnung 833/2014 (Art. 5k).
Sprache und Form
Alle Teilnahmeunterlagen und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über das DTVP-Vergabeportal.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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Erfüllungsort
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