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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.

KKH Kaufmännische Krankenkasse | Publications Office of the European UnionHannover, NiedersachsenVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 113 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse lädt pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags für den Wirkstoff Eisen(III)natrium-Gluconat-Komplex ein.

Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Alle geeigneten Hersteller können zu denselben Bedingungen beitreten – es gibt keine Exklusivität und keine Verhandlungen.

Wichtig für Ihr Angebot:

Vollständig ausgefüllte Teilnahmeunterlagen per E-Mail anfordernEigenerklärungen (z.B. zu Ausschlussgründen, Mindestlohn, Arzneimittelrecht) abgebenAnlage „PZN-Meldung" mit Ihren Produkten einreichenGültige Arzneimittelzulassung und GMP-konforme Fertigung nachweisen

Vertragslaufzeit: 01.08.2026 – 31.07.2027 (Verlängerungsoption +12 Monate).

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 113 Tage bis zur Angebotsfrist — 31. Dezember 2026
HEUTE
Termin / FristAUG2026 OKT DEZ FEB APR JUN AUG
Angebotsfrist31. Dez. 2026
Vertragsbeginn1. Aug. 2026
Vertragslaufzeit1. Aug. 2026 – 31. Juli 2027
Vertragsende31. Juli 2027
Verlängerung 1ca. 1. Aug. 2027 – 31. Juli 2028bis 2028
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Kernleistung: Rabattgewährung

Der pharmazeutische Unternehmer (pU) gewährt der KKH auf den Abgabepreis (ApU) der in der Anlage „PZN-Meldung" aufgeführten Arzneimittel einen Rabatt gemäß § 130a Abs. 8 SGB V.

Liegt der Apothekenverkaufspreis über dem Festbetrag nach §§ 35/35a SGB V, wird zusätzlich ein Rabatt in Höhe der Differenz gewährt, sodass die Versicherten von der Aufzahlung freigestellt werden.

Belieferung und Kennzeichnung

Die KKH stellt sicher, dass die Freistellung der Versicherten von der Aufzahlung in der Apothekensoftware korrekt gekennzeichnet wird. Belieferung erfolgt über die reguläre Arzneimitteldistribution zu Lasten der KKH.

Abrechnung und Zahlungsweg

Die KKH ermittelt quartalsweise die abzurechnenden Mengen und übermittelt dem pU eine maschinenlesbare, nach PZN geordnete Abrechnungsliste. Der Rabattbetrag ist vom pU innerhalb von 4 Wochen nach Versand der Liste zu überweisen.

Vertragslaufzeit und Beendigung

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2027 (12 Monate). Die KKH hat die Option, den Vertrag einmalig um bis zu 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag (oder einzelne PZN-Anlagen) kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Preismeldungen

Beabsichtigt der pU eine Preisanhebung, muss er diese mindestens 30 Arbeitstage vor Einstellung des neuen Preises in die Lauer-Taxe gegenüber der KKH anzeigen.

Keine Exklusivität (Open-House-Prinzip)

Der Vertrag ist nicht-exklusiv. Es besteht kein Anspruch auf alleinige Belieferung; die KKH kann identische oder ähnliche Verträge mit beliebigen anderen pharmazeutischen Unternehmen schließen. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen kann jedes pharmazeutische Unternehmen (pU) oder jede Gemeinschaft pharmazeutischer Unternehmen, das/die Arzneimittel zu Lasten der KKH abgibt. Im Open-House-Verfahren hat grundsätzlich jeder geeignete und leistungsbereite pU einen Anspruch auf Vertragsabschluss zu gleichen Bedingungen.

Zulassung und regulatorische Anforderungen

Für alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel muss eine gültige Zulassung nach § 21 ff. AMG vorliegen – alternativ ein Mitvertriebsrecht nach § 4 Abs. 18 AMG. Die Meldungen nach § 67 AMG müssen durchgeführt sein. Es dürfen keine entgegenstehenden Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Qualitätsanforderungen (GMP)

Die Fertigung der Arzneimittel muss GMP-konform erfolgen – nach EU-Richtlinie 2003/94/EG, nach 21 CFR 210/211 (USA) oder nach einem gleichwertigen Standard. Diese Anforderung gilt entsprechend für eventuelle Nachunternehmer.

Ausschlussgründe und Eigenerklärungen

Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (z.B. Verurteilungen wegen Korruption, Betrug, Geldwäsche, Subventionsbetrug; nicht erfüllte Steuer-/Sozialversicherungspflichten) und keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (keine Insolvenz/Liquidation, keine schweren beruflichen Verfehlungen, keine wettbewerbswidrigen Vereinbarungen, kein Interessenkonflikt, keine Täuschung). Zudem ist die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG) zu erklären.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
11+Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 15 Angebote
Hohe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 11%4–10 · 14%11+ · 75%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 17 erledigt
Teilnahmeunterlagen anfordern
Anlage „PZN-Meldung" ausfüllen
Eigenerklärungen abgeben
Fachliche und organisatorische Nachweise
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Auf einen Blick

Auftraggeber
KKH Kaufmännische Krankenkasse | Publications Office of the European Union
Anschrift
30625 Hannover
Ort
30625 Hannover
Kategorie
Pharmazeutische Erzeugnisse
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.kkh.de

Erfüllungsort

Ort der Leistung
30625 Hannover
Niedersachsen

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