Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie KKH Kaufmännische Krankenkasse lädt pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags für den Wirkstoff Eisen(III)natrium-Gluconat-Komplex ein.
Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Alle geeigneten Hersteller können zu denselben Bedingungen beitreten – es gibt keine Exklusivität und keine Verhandlungen.
Wichtig für Ihr Angebot:
Vertragslaufzeit: 01.08.2026 – 31.07.2027 (Verlängerungsoption +12 Monate).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: Rabattgewährung
Der pharmazeutische Unternehmer (pU) gewährt der KKH auf den Abgabepreis (ApU) der in der Anlage „PZN-Meldung" aufgeführten Arzneimittel einen Rabatt gemäß § 130a Abs. 8 SGB V.
Liegt der Apothekenverkaufspreis über dem Festbetrag nach §§ 35/35a SGB V, wird zusätzlich ein Rabatt in Höhe der Differenz gewährt, sodass die Versicherten von der Aufzahlung freigestellt werden.
Belieferung und Kennzeichnung
Die KKH stellt sicher, dass die Freistellung der Versicherten von der Aufzahlung in der Apothekensoftware korrekt gekennzeichnet wird. Belieferung erfolgt über die reguläre Arzneimitteldistribution zu Lasten der KKH.
Abrechnung und Zahlungsweg
Die KKH ermittelt quartalsweise die abzurechnenden Mengen und übermittelt dem pU eine maschinenlesbare, nach PZN geordnete Abrechnungsliste. Der Rabattbetrag ist vom pU innerhalb von 4 Wochen nach Versand der Liste zu überweisen.
Vertragslaufzeit und Beendigung
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2026 und endet am 31.07.2027 (12 Monate). Die KKH hat die Option, den Vertrag einmalig um bis zu 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag (oder einzelne PZN-Anlagen) kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Preismeldungen
Beabsichtigt der pU eine Preisanhebung, muss er diese mindestens 30 Arbeitstage vor Einstellung des neuen Preises in die Lauer-Taxe gegenüber der KKH anzeigen.
Keine Exklusivität (Open-House-Prinzip)
Der Vertrag ist nicht-exklusiv. Es besteht kein Anspruch auf alleinige Belieferung; die KKH kann identische oder ähnliche Verträge mit beliebigen anderen pharmazeutischen Unternehmen schließen. Individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnehmen kann jedes pharmazeutische Unternehmen (pU) oder jede Gemeinschaft pharmazeutischer Unternehmen, das/die Arzneimittel zu Lasten der KKH abgibt. Im Open-House-Verfahren hat grundsätzlich jeder geeignete und leistungsbereite pU einen Anspruch auf Vertragsabschluss zu gleichen Bedingungen.
Zulassung und regulatorische Anforderungen
Für alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel muss eine gültige Zulassung nach § 21 ff. AMG vorliegen – alternativ ein Mitvertriebsrecht nach § 4 Abs. 18 AMG. Die Meldungen nach § 67 AMG müssen durchgeführt sein. Es dürfen keine entgegenstehenden Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Qualitätsanforderungen (GMP)
Die Fertigung der Arzneimittel muss GMP-konform erfolgen – nach EU-Richtlinie 2003/94/EG, nach 21 CFR 210/211 (USA) oder nach einem gleichwertigen Standard. Diese Anforderung gilt entsprechend für eventuelle Nachunternehmer.
Ausschlussgründe und Eigenerklärungen
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (z.B. Verurteilungen wegen Korruption, Betrug, Geldwäsche, Subventionsbetrug; nicht erfüllte Steuer-/Sozialversicherungspflichten) und keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (keine Insolvenz/Liquidation, keine schweren beruflichen Verfehlungen, keine wettbewerbswidrigen Vereinbarungen, kein Interessenkonflikt, keine Täuschung). Zudem ist die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (§ 19 MiLoG) zu erklären.