Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Charité – Universitätsmedizin Berlin schreibt die Lieferung von Antibiotika (Arzneimitteln) im Rahmen einer offenen Verfahrensweise aus. Die Lieferung erfolgt auf Abruf über die Vertragslaufzeit an verschiedene Klinikstandorte. Angebote müssen elektronisch über die Berliner Vergabeplattform eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die genauen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen, Eignungsnachweise und Referenzen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben.
Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht10. Juni 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist31. Mai 2028
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet01. Juni 2028
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (1 Monate). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Lieferung von Antibiotika (Arzneimittel) gemäß den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Positionen (Wirkstoffe, Stärken, Darreichungsformen, Packungsgrößen).
Liefermodalitäten
Die Lieferung erfolgt auf Abruf durch die Charité an die benannten Klinikstandorte in Berlin. Der Lieferant muss eine kurzfristige Lieferfähigkeit sicherstellen und die Anlieferung gemäß den Logistikanforderungen der Charité (z.B. Empfangszeiten, Anlieferadressen) gewährleisten.
Qualität und Zulassung
Alle angebotenen Arzneimittel müssen über eine gültige, in Deutschland anerkannte arzneimittelrechtliche Zulassung verfügen. Die pharmazeutische Qualität sowie die Einhaltung der Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind vom Bieter zu gewährleisten.
Leistungsdauer
Die Lieferbeziehung läuft über den in den Vergabeunterlagen festgelegten Vertragszeitraum. Wiederholte Abrufe während der Vertragslaufzeit sind vorgesehen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung zur Berufsausübung
Der Bieter muss seine berufliche Eignung nachweisen, z.B. durch Eintragung im Handelsregister, Berufsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung. Für Arzneimittellieferungen ist die entsprechende Herstellungs- oder Großhandelserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer ausreichenden wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, in der Regel durch Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Jahre und ggf. eines Mindestumsatzes im Bereich Arzneimittellieferungen. Eine Bonitätsauskunft oder vergleichbare Unterlage kann verlangt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss seine fachliche Eignung durch geeignete Referenzen über vergleichbare Lieferleistungen belegen. Erwartet werden in der Regel Referenzen über die Belieferung von Krankenhäusern, Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Arzneimitteln in den letzten Jahren.
Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (z.B. Insolvenz, schwere Verfehlungen, Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder steuerrechtliche Pflichten, fehlende Zuverlässigkeit bei der Arzneimittelversorgung).
Sonstige Erklärungen
Erklärungen zur Tariftreue, zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, zu Mindestentlohnung sowie ggf. zur Russland-Sanktionsregelung sind mit dem Angebot abzugeben, soweit in den Vergabeunterlagen vorgesehen.
Vergleichbare Referenzen über die Lieferung von Arzneimitteln / Antibiotika an Krankenhäuser, Kliniken oder vergleichbare öffentliche Einrichtungen des Gesundheitswesens
Referenzbestätigung des Auftraggebers mit Angabe von Leistungsumfang, Zeitraum und Volumen