Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Sachsen-Anhalt bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Lanthan(III)-carbonat (ATC-Code V03AE03) in der Darreichungsform Kautabletten an.
Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Jedes Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann jederzeit zu den gleichen Konditionen beitreten – individuelle Vertragsverhandlungen finden nicht statt. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Wichtige Eckdaten:
Rechtlich ist dies kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts – die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erfolgt rein aus Transparenzgründen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel mit folgenden Merkmalen:
Die Krankenkasse gewährt Rabatte auf diese Arzneimittel, die im Versorgungsgebiet Sachsen-Anhalt (DEE03) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.
Open-House-Modell – Ablauf
Das Verfahren folgt einem Open-House-Modell mit folgenden Eigenschaften:
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBieterprofil
Zugelassen sind:
Für Bietergemeinschaften gelten die üblichen Anforderungen (beispielsweise gesamtschuldnerische Haftung und Benennung eines bevollmächtigten Vertreters). Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben.
Eignungsnachweis (Registerhandel)
Voraussetzung ist die Eintragung in das Handelsregister – das Unternehmen muss als pharmazeutischer Unternehmer registriert und damit zum Handel mit Arzneimitteln befugt sein. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs.
Ausschlussgründe (national)
Folgende Ausschlussgründe können einem Beitritt entgegenstehen, soweit sie einschlägig sind:
Teilnahmeunterlagen
Maßgeblich für den Vertragsabschluss sind die bei der AOK angeforderten Teilnahmeunterlagen. Diese müssen:
bei der AOK Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Die genauen Pflichtangaben ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen selbst.
Hinweis zur rechtlichen Einordnung
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Verfahren kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB ist. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt sowie die Nutzung der Standard-Vergabeformulare erfolgen rein vorsorglich zu Transparenzzwecken. Die genannten Eignungs- und Ausschlusskriterien haben daher keine vergaberechtliche Bindungswirkung – entscheidend sind die Bedingungen in den Teilnahmeunterlagen und im Vertrag.