Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Sachsen-Anhalt bietet pharmazeutischen Unternehmen den jederzeitigen Beitritt zu einem Rabattvertrag für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Teriparatid (ATC: H05AA02) an. Es handelt sich um ein Open-House-Modell: Alle qualifizierten Anbieter erhalten zu identischen Konditionen einen Vertrag, es gibt keine Exklusivität und keine Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate (frühestens ab 01.08.2026, spätestens bis 31.07.2028). Wichtig: Rechtlich ist dies kein öffentlicher Auftrag im vergaberechtlichen Sinne – die Teilnahme erfolgt durch Einreichung der Teilnahmeunterlagen bei der AOK.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Teriparatid (ATC-Code: H05AA02). Teriparatid ist ein Parathormon-Analogon und wird zur Behandlung der Osteoporose eingesetzt.
Die Arzneimittel werden zu den vereinbarten Rabattkonditionen an Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt abgegeben.
Vertragsmodell: Open-House
Es handelt sich um ein Open-House-Modell mit folgenden Merkmalen:
Rechtlich handelt es sich ausdrücklich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 103 GWB.
Vertragslaufzeit
Sollte die AOK Sachsen-Anhalt während der Laufzeit Exklusivverträge ausschreiben, werden die bestehenden Open-House-Verträge entsprechend beendet.
Liefer- und Erfüllungsort
Belieferung der Versicherten der AOK Sachsen-Anhalt in der Region Sachsen-Anhalt (DEE03).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAnforderungen an den Bewerber
Bewerber muss ein pharmazeutisches Unternehmen oder eine Gemeinschaft pharmazeutischer Unternehmen sein. Das Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein und über die erforderliche Herstellungs- bzw. Inverkehrbringungserlaubnis für das Arzneimittel Teriparatid verfügen.
Die genauen Teilnahmevoraussetzungen sind in den Teilnahmeunterlagen der AOK Sachsen-Anhalt definiert.
Ausschlussgründe
Bewerber dürfen nicht aus folgenden Gründen ausgeschlossen sein:
Form der Nachweise
Eine Sicherheitsleistung oder Bietergarantie ist nicht erforderlich.