Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie IKK classic, eine gesetzliche Krankenkasse, schließt nicht-exklusive Rabattverträge für 32 verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen ab. Im Open-House-Verfahren können alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu festen, nicht verhandelbaren Bedingungen beitreten.
Was Sie tun müssen:
Wichtig: Es findet keine wirtschaftliche Wertung statt. Wer alle Anforderungen erfüllt, erhält den Zuschlag. Ein Beitritt ist bis 05.05.2028 möglich. Vertragslaufzeit in der Regel 01.07.2026 bis 30.06.2028.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rabattverträge
Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu festen, nicht verhandelbaren Bedingungen. Die teilnehmenden pharmazeutischen Unternehmen gewähren der IKK classic einen vereinbarten Rabatt auf die abgegebenen Arzneimittel der jeweiligen Wirkstoffe. Es handelt sich um eine Lieferleistung – die Arzneimittel werden über die Apotheken an die Versicherten abgegeben, die Verträge regeln die wirtschaftlichen Konditionen.
Erfüllungsort & Sprache
Erfüllungsort ist Deutschland (Region Sachsen, DED21). Alle Unterlagen und Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
Laufzeiten und Beitrittsmodalitäten
Hauptlaufzeit: 01.07.2026 bis 30.06.2028 (24 Monate) für die Lose 1–30 und 32.
Abweichende Laufzeiten:
Beitritt während der Laufzeit: Ein Beitritt ist bis spätestens 05.05.2028 möglich. Vertragsbeginn ist in der Regel der 1. des Folgemonats, wenn die Unterlagen bis zum 5. eines Monats eingehen. Bei Eingang nach dem 5. verschiebt sich der Vertragsbeginn auf den 1. des übernächsten Monats.
Verlängerungsoption: Die IKK classic kann die Vertragslaufzeit in 1-Monats-Schritten um bis zu 12 Monate verlängern. Die Zustimmung des Unternehmens ist erforderlich.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sowie Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer. Apotheken, Großhändler und andere Unternehmen sind nicht zugelassen. Mehrere Angebote pro Bieter sind möglich – ein Bieter kann Angebote für bis zu 32 Lose einreichen.
Ausschlussgründe (zwingend)
Wirtschaftliche Ausschlussgründe:
Nationale Ausschlussgründe (Auszug):
Eignungsnachweis & Nachforderung
Die Eignung wird über Eigenerklärungen (kostenfreie Formulare im DTVP-Portal) sowie einen Handelsregisterauszug nachgewiesen. Eine Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen und liegt im Ermessen der Vergabestelle. Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich – die genaue Höhe ist den Verfahrensunterlagen zu entnehmen.