Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Lieferung von öffentlich empfohlenen Impfstoffen und zugehörigem Verbrauchsmaterial an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) sowie an landesweit verteilte Gesundheitsämter und weitere öffentliche Stellen.
Wie ist der Auftrag organisiert?
Was müssen Bieter können?
Wie wird eingereicht?
Ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern (Plattform „AI BIETERCOCKPIT").
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Gesamtbruttosumme des Leistungsverzeichnisses einschließlich eventuell gewährtem Skonto
Das preisgünstigste Angebot wird mit 100 Punkten bewertet. Alle weiteren Angebote werden entsprechend prozentual abgestuft. Der zu wertende Angebotspreis errechnet sich aus der Gesamtbruttosumme des Leistungsverzeichnisses einschließlich eventuell gewährtem Skonto.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Lieferung
Geliefert werden die im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten öffentlich empfohlenen Impfstoffe sowie das zugehörige Verbrauchsmaterial. Empfänger sind:
Konkret entstehen Lieferpflichten erst durch Einzelbestellungen im Abrufverfahren. Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung.
Anforderungen an die Lieferung
Produktänderungen und Versorgungsengpässe
Dokumentations- und Berichtspflichten
Sprache und Geheimhaltung
Alle Unterlagen und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Vertragsparteien sind zu wahren.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung und Befugnis
Der Bieter muss im Besitz einer der folgenden Erlaubnisse sein:
Der Versand der ausgeschriebenen Artikel muss gesetzlich erlaubt sein und die Anforderungen müssen über die gesamte Vertragslaufzeit erfüllt werden. Nachweis durch Kopie der Erlaubnis. Ausnahme: Für Los 28 ist dieser Nachweis nicht erforderlich.
Personelle Voraussetzungen
Die Aufgaben sind durch angestelltes pharmazeutisches und nicht-pharmazeutisches Personal oder durch benannte Unterauftragnehmer zu erfüllen.
Keine unzulässigen Absprachen
Im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung dürfen keine Rechtsgeschäfte oder Absprachen mit anderen Händlern, Herstellern oder Apotheken getroffen werden, die den Wettbewerb beeinträchtigen.
Zulassung der Impfstoffe
Für die angebotenen Impfstoffe ist eine gültige Zulassung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder die Europäische Kommission nachzuweisen (Kopie/Screenshot) – alternativ genügt der vollständig ausgefüllte Fragebogen im Leistungsverzeichnis.
Keine Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Das bedeutet insbesondere:
Russland-Sanktionen (EU-VO 833/2014)
Der Bieter sowie alle Unterauftragnehmer und Lieferanten, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne der EU-Sanktionsverordnung haben. Dies umfasst:
Tariftreue und Mindestlohn
Der Bieter muss die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes M-V (TVgG M-V) einhalten:
Registerprüfungen vor Zuschlagserteilung
Der Auftraggeber prüft vor Zuschlag: