Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See lädt pharmazeutische Unternehmer zum Beitritt zu einer offenen Rahmenvereinbarung für Arzneimittelrabatte ein. Es handelt sich um ein sogenanntes Zulassungsmodell: Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten – die Konditionen (inkl. Rabatthöhe) sind festgelegt und nicht verhandelbar. Eine unbegrenzte Anzahl an Vertragspartnern kann teilnehmen.
Die Vereinbarung umfasst 9 aktive Lose für verschiedene Wirkstoffe (u.a. Amifampridin, Desloratadin, Levothyroxin, Pantoprazol, Ticagrelor). 3 weitere Lose wurden zwischenzeitlich aufgehoben.
Wichtig: Es ist kein klassisches Vergabeverfahren im Sinne des Kartellvergaberechts. Stattdessen wird ein bereits ausgehandelter Rahmenvertrag zur Verfügung gestellt, dem man durch Einreichung der geforderten Eigenerklärungen und des unterzeichneten Vertrags beitreten kann.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas wird geliefert?
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmer verpflichten sich zur Lieferung bestimmter Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen an Apotheken bzw. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu einer festgelegten Rabatthöhe.
Die Rabatthöhe ist nicht verhandelbar – sie ist Teil der veröffentlichten Vertragsbedingungen und gilt für alle beitretenden Vertragspartner gleichermaßen.
Vertragslaufzeit
Lieferort
Lieferung erfolgt in Deutschland (Region DEA51 – Bochum/Dortmund).
Veröffentlichung der Beitritte
Die beigetretenen Vertragspartner werden monatlich unter folgender Adresse veröffentlicht:
https://www.kbs.de/DE/UeberUns/Ausschreibungen/vergebeneAuftraege/vergebeneAuftraege_node.html
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V:
Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt – es können unbegrenzt viele Vertragspartner beitreten.
Zulassung nach AMG
Voraussetzung ist eine Zulassung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Eigenerklärung, die mit dem Vertrag eingereicht wird.
Keine Ausschlussgründe
Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen. Der Bieter muss eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben.
EU-Sanktionspaket gegen Russland
Es darf kein Verstoß gegen das EU-Sanktionspaket gegen Russland vorliegen. Der Bieter muss eine entsprechende Eigenerklärung abgeben.
Handelsregistereintragung
Der Bieter muss im Handelsregister eingetragen sein (oder einen vergleichbaren Nachweis für nicht-deutsche EU-Mitglieder vorlegen). Der Auszug darf maximal 6 Monate alt sein, bezogen auf den jeweiligen Vertragsbeginn.
Verfahrensrechtliche Einordnung
Dieses Verfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des Kartellvergaberechts. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell mit festen, nicht verhandelbaren Konditionen.
Rechtsbehelfe richten sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) – zuständig ist das örtlich zuständige Sozialgericht.