Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird hier gemacht?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBS) schließt eine offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte nach § 130a Abs. 8 SGB V. Pharmazeutische Unternehmen können dieser Vereinbarung jederzeit beitreten und erhalten im Gegenzug einen Rabatt auf bestimmte Wirkstoffe.
Worum geht es konkret?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rahmenvereinbarung
Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zwischen der KBS und pharmazeutischen Unternehmern. Die Vereinbarung ist als Zulassungsmodell mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit ausgestaltet: Interessierte Unternehmen können jederzeit beitreten und sofort Vertragspartner werden.
Vertragslaufzeit und Beendigung
Teilnehmerkreis
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG. Die Teilnehmerzahl ist praktisch unbegrenzt (Systemlimit 999).
Lieferort und Abwicklung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulässige Unternehmensform
Teilnahmeberechtigt sind nur pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG. Andere Unternehmensformen sind nicht zugelassen.
Zulassung / Genehmigung
Nachweis einer gültigen Herstell- oder Verkehrserlaubnis für das jeweilige Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Einzureichen als Eigenerklärung zur Zulassung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG.
Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nachweis durch Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EU-Sanktionspaket gegen Russland
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland ist verpflichtend einzureichen.
Handelsregister / Unternehmensnachweis
Vorlage eines Handelsregisterauszugs in einfacher Kopie, nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Vertragslaufzeitbeginn). Für nichtdeutsche EU-Mitglieder ist ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen.