Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Bayern schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für den Wirkstoff Interferon beta-1a (Fertigarzneimittel Rebif®) im Rahmen eines Open-House-Modells ab. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Voraussetzungen erfüllt, kann jederzeit während der Vertragslaufzeit beitreten – die Vertragsbedingungen sind identisch und nicht verhandelbar.
Was zu tun ist: Vertrag und geforderte Anlagen ausfüllen, unterzeichnen und fristgerecht einreichen (schriftlich oder elektronisch über www.dtvp.de). Ein Vertragsschluss ist bis zum 03.06.2028 möglich; die Laufzeit endet am 31.07.2028.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand der Vereinbarung sind nicht-exklusive Rabattverträge über den Wirkstoff Interferon beta-1a (ATC-Code L03AB07) mit dem Fertigarzneimittel Rebif®.
Rechtsgrundlage: § 130a Abs. 8 SGB V (Regelung zu Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen).
Vertragsbedingungen
Automatische Beendigung
Die Vereinbarung tritt automatisch außer Kraft, sobald ein bundesweiter oder länderspezifischer Rabattvertrag über denselben Wirkstoff in Kraft tritt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich pharmazeutische Unternehmen, die eine Vertretungsberechtigung nachweisen können.