Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Bayern schließt nicht-exklusive Rabattverträge über den Krebswirkstoff Ribociclib (ATC L01EF02) im sogenannten Open-House-Modell.
Was bedeutet das? Es gibt keine klassische Ausschreibung mit Wettbewerb. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Eignungsvoraussetzungen erfüllt, kann den identischen, nicht verhandelbaren Vertrag abschließen – solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtige Eckpunkte:
Hinweis: Es handelt sich um ein Sondermodell ohne Wertung. Auch außerhalb des genannten Vertragsbeginns kann der Vertrag jederzeit während der Laufzeit abgeschlossen werden (fristgebunden).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ribociclib (ATC-Code L01EF02). Ribociclib ist ein Krebsmedikament, das zur Behandlung bestimmter Formen von Brustkrebs eingesetzt wird.
Die Verträge basieren auf § 130c Abs. 1 SGB V (Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen).
Open-House-Modell – was bedeutet das?
Es handelt sich nicht um ein klassisches Vergabeverfahren mit Wettbewerb.
Vertragslaufzeit und Fristen
Pflichtanlagen zum Vertrag
Zum Vertrag gehört die Anlage 'Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel', in der die konkreten Arzneimittel (PZN, Packungsgrößen etc.) festgelegt werden, die unter den Vertrag fallen.
Rahmenvereinbarung
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb. Ein konkreter geschätzter Auftragswert ist im Dokument nicht beziffert.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZugelassene Teilnehmer
Am Open-House-Verfahren können sich ausschließlich pharmazeutische Unternehmen beteiligen.
Erforderliche Nachweise und Erklärungen
Folgende Eignungsnachweise sind einzureichen:
Sprache und Form
Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Fremdsprachige Dokumente sind mit einer deutschen Übersetzung zu versehen.
Elektronische Rechnungsstellung
Die Fähigkeit zur elektronischen Rechnungsstellung (eRechnung) ist erforderlich.
Nicht geforderte Kriterien
Es werden keine Mindestumsätze und keine Mindestpersonalzahlen gefordert. Auch keine Referenzprojekte sind nachzuweisen.