Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Bayern lädt pharmazeutische Unternehmen dazu ein, nicht-exklusive Rabattverträge über das Diabetes-Medikament mit den Wirkstoffen Sitagliptin und Ertugliflozin (ATC A10BD24) abzuschließen.
Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Es gibt keine Auswahl unter Bietern – jede Firma, die die Eignung erfüllt, erhält den Vertrag zu den gleichen Bedingungen.
Was Sie tun müssen: Unterlagen ausfüllen, unterschreiben und bis spätestens **03.04.2028
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft
Beschafft werden Rabattvereinbarungen über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sitagliptin und Ertugliflozin (Kombinationspräparat, ATC-Code A10BD24, Einsatz bei Diabetes mellitus Typ 2).
Rechtsgrundlage ist § 130c Abs. 1 SGB V, der Krankenkassen den Abschluss solcher Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern erlaubt.
Vertragsbedingungen
Die Verträge sind nicht exklusiv und für alle Beitretenden inhaltlich identisch – individuelle Verhandlungen sind nicht möglich. Wer die Eignungsvoraussetzungen erfüllt, erhält den Vertrag.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate vom 01.06.2026 bis 31.05.2028. Während der Laufzeit kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Automatische Beendigung
Tritt während der Laufzeit ein bundesweiter oder landesspezifischer Rabattvertrag im offenen Verfahren über denselben Wirkstoff in Kraft, enden die Open-House-Vereinbarungen automatisch für die jeweilige Restlaufzeit.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnehmen können ausschließlich pharmazeutische Unternehmen, also Hersteller oder Inhaber einer Zulassung für den betreffenden Wirkstoff bzw. das Kombinationspräparat.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
Hinweise zum Verfahren
Es findet keine förmliche Eignungsprüfung im klassischen Sinn statt. Fehlende oder unvollständige Unterlagen werden von der Vergabestelle nachgefordert (Nachforderung möglich).
Sicherheiten (z. B. Bürgschaften) werden nicht verlangt.