Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland lädt pharmazeutische Unternehmen ein, nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Estradiol (ATC G03CA03) abzuschließen.
Das Open-House-Modell steht allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen – ohne Auswahlentscheidung und ohne individuelle Verhandlungen. Alle Teilnehmer erhalten die gleichen Vertragsbedingungen.
Wichtig zu wissen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Estradiol (ATC G03CA03). Vertragsschluss erfolgt zu einheitlichen Bedingungen – individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Zugelassene Arzneimittel
Eingeschlossen sind ausschließlich Estradiol-haltige Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen und verkehrsfähig sind.
Ausgeschlossen sind Arzneimittel gemäß BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel).
Vertragslaufzeit
Erfüllungsort
Eisenberg (DEB3D), Virchowstraße 30, 67304.
Kündigung & Ablösung durch exklusive Verträge
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnehmerkreis
Zugelassen sind ausschließlich pharmazeutische Unternehmen. Das Open-House-Modell kennt keinen Teilnahmewettbewerb und keine Eignungsprüfung im klassischen Sinn – jedes pharmazeutische Unternehmen kann beitreten.
Registrierung und Vertraulichkeit
Nationale Ausschlussgründe
Ein Vertragsbeitritt kommt nicht in Betracht, wenn Ausschlussgründe nach nationalem Recht vorliegen. Geprüft werden insbesondere:
Fachliche Eignung
Das Unternehmen muss nachweisen, dass die angebotenen Arzneimittel in Deutschland verkehrsfähig sind (z. B. über Lauer-Taxe oder AMIce-Datenbank). Ggf. sind weitere Nachweise wie Zulassungsbescheid, Änderungsanzeigen oder eidesstattliche Versicherung erforderlich.