Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schreibt im sogenannten Open-House-Modell nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Etanercept aus. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können jederzeit innerhalb des Gesamtzeitraums (01.08.2026 – 31.07.2028) einen Vertrag zu einheitlichen Bedingungen abschließen. Es gibt keine Auswahlentscheidung – wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt den Vertrag.
Wichtig: Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen öffentlichen Auftrag im klassischen Sinne. Kinderarzneimittel (BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V) sind vom Vertrag ausgeschlossen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abgeschlossen werden Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Etanercept (ATC-Code L04AB01). Vertragspartner sind ausschließlich pharmazeutische Unternehmen.
Ausgeschlossen sind Kinderarzneimittel, die in der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V aufgeführt sind.
Vertragsmodell Open House
Laufzeit & Kündigung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Vertragsabschlüsse sind ausschließlich mit pharmazeutischen Unternehmen möglich. Natürliche Personen oder andere Rechtsformen sind nicht zugelassen.
Fachliche Eignung – Verkehrsfähigkeit der Arzneimittel
Es dürfen nur Arzneimittel vertraglich abgedeckt werden, die:
Falls ein Arzneimittel nicht in der Lauer-Taxe geführt wird, ist ein Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank (DIMDI) erforderlich. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
Bei Abweichungen oder unvollständigen Informationen sind ergänzende Nachweise vorzulegen (z. B. Kopie des Zulassungsbescheids, Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung).
Zuverlässigkeit – Ausschlussgründe
Ein Vertragsabschluss ist ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Punkte auf das Unternehmen zutrifft: