Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland lädt pharmazeutische Unternehmen dazu ein, nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mebeverin (ATC-Klassifikation A03AA04) abzuschließen.
Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell: Alle zugelassenen pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit beitreten – es gibt keine Auswahlentscheidung, keine individuellen Verhandlungen, alle Bedingungen sind identisch.
Was Sie mitbringen müssen:
Vertragslaufzeit: bis maximal 24 Monate ab 01.07.2026, Beitritt jederzeit zum Ersten eines Monats möglich.
Wichtig: Kinderarzneimittel (BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V) sind ausgeschlossen. Rechtlich ist dies keine öffentliche Vergabe, sondern eine Transparenzveröffentlichung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand ist der Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mebeverin (ATC-Klassifikation A03AA04).
Zugelassene Produkte
Eingeschlossen sind ausschließlich in Deutschland zugelassene und verkehrsfähige Arzneimittel. Kinderarzneimittel gemäß BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V sind ausgeschlossen.
Vertragsmodell
Open-House-Modell: Verträge werden mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind für alle Teilnehmer einheitlich. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Laufzeit & Beitritt
Vertragszeitraum vom 01.07.2026 bis 30.06.2028 (maximal 24 Monate ab frühestem Vertragsbeginn). Beitritt jederzeit zum Ersten eines Monats möglich. Kündigung mit Frist von 6 Wochen zum Monatsende.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Eisenberg (67304), Deutschland.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Vertragspartner können ausschließlich pharmazeutische Unternehmen sein. Voraussetzung ist die Berechtigung zum Inverkehrbringen von Mebeverin-Arzneimitteln sowie die Lieferfähigkeit für den deutschen Markt.
Ausschlussgründe
Keine Teilnahme bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere: