Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schließt nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nadroparin (ATC B01AB06) im Rahmen eines Open-House-Modells ab.
Das bedeutet: Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Bedingungen akzeptiert, kann einen Vertrag bekommen – ohne Auswahlentscheidung der AOK. Es gibt keine individuellen Verhandlungen, alle erhalten die gleichen Konditionen.
Wichtige Eckdaten:
Die AOK kann die Open-House-Verträge während der Laufzeit durch exklusive Rabattverträge ersetzen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nadroparin (ATC B01AB06, Heparin-Gruppe).
Vertragsmodell: Open-House
Ausgeschlossene Arzneimittel
Arzneimittel, die in der BfArM-Liste nach § 35 Abs. 5a SGB V aufgeführt sind (Kinderarzneimittel), sind vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen.
Vertragslaufzeit und Einstiegstermine
Besonderheit: Ablösung durch exklusive Verträge
Die AOK behält sich vor, die Open-House-Rabattverträge während der Laufzeit durch exklusive Rabattverträge (im Rahmen europaweiter Ausschreibungen) zu ersetzen. In diesem Fall enden die Open-House-Verträge automatisch.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnehmen können ausschließlich pharmazeutische Unternehmen.
Eignung: Verkehrsfähigkeit der Arzneimittel
Ausschlussgründe (national)
Ein Angebot kann u.a. ausgeschlossen werden, wenn folgende Ausschlussgründe vorliegen: