Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Rheinland-Pfalz/Saarland schließt nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens ab. Das bedeutet: Jedes pharmazeutische Unternehmen kann zu festgelegten, einheitlichen Bedingungen einen Vertrag bekommen – es gibt keine Auswahlentscheidung und keine Verhandlungen.
Was zu tun ist:
Wichtige Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand des Vertrags
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Pegfilgrastim (ATC-Code L03AA13). Es handelt sich um ein Open-House-Modell: Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können zu denselben Bedingungen beitreten. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt.
Vertragslaufzeit und Beitritt
Einschränkungen und Vorbehalt
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBerechtigung und allgemeine Voraussetzungen
Nachweis der Verkehrsfähigkeit
Standardfall: Nachweis durch Listung in der Lauer-Taxe als verkehrsfähiges Arzneimittel.
Sonderfall (nicht in Lauer-Taxe): Vorlage eines Auszugs aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank (DIMDI) mit folgenden Angaben:
Falls der AMIce-Auszug nicht ausreicht, sind ergänzend z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Änderungsanzeigen oder eine eidesstattliche Versicherung vorzulegen.
Maßgeblicher Zeitpunkt: Bei elektronischer Übermittlung gilt der Zeitpunkt der Absendung; bei vorheriger E-Mail der Zeitpunkt der E-Mail.
Sicherheitsleistung und Form
Keine Referenzprojekte erforderlich
Im Open-House-Verfahren finden keine klassischen Eignungsprüfungen statt. Stattdessen ist die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels (Listung in Lauer-Taxe oder AMIce) nachzuweisen.