Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland lädt pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus ein. Das Verfahren läuft nach dem Open-House-Modell: Es gibt keine Auswahlentscheidung – alle Unternehmen, die die einheitlichen Bedingungen akzeptieren, können beitreten.
Was ist zu tun?
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Beschaffung
Abgeschlossen werden nicht-exklusive Rabattverträge gemäß §§ 130a Abs. 8 / 130c Abs. 1 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tacrolimus (ATC L04AD02). Tacrolimus ist ein Calcineurin-Inhibitor und gehört zur Gruppe der Immunsuppressiva.
Es handelt sich um ein Open-House-Modell:
Arzneimittel-Anforderungen
Eingeschlossen:
Ausgeschlossen:
Verkehrsfähigkeitsnachweis ist Pflicht – entweder durch:
Vertragsrahmen
Gesamtzeitraum: 01.07.2026 bis 30.06.2028
Vertragsabschluss:
Vertragslaufzeit pro Vertrag: maximal 24 Monate ab 01.07.2026 (unabhängig vom Datum des tatsächlichen Vertragsschlusses)
Kündigungsrecht: 6 Wochen zum Monatsende nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen
Automatische Beendigung: Sollte die AOK während der Laufzeit exklusive Rabattverträge aus europaweiten Ausschreibungen vergeben, enden die Open-House-Verträge mit Inkrafttreten dieser exklusiven Verträge automatisch.
Zugelassene Vertragspartner
Als Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht – also Unternehmen, die zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Deutschland berechtigt sind.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundsätzliche Teilnahmevoraussetzung
Es können ausschließlich pharmazeutische Unternehmen teilnehmen. Das Open-House-Modell sieht keine Auswahlentscheidung vor – jedes pharmazeutische Unternehmen, das die geforderten Unterlagen einreicht und ein verkehrsfähiges Tacrolimus-Arzneimittel anbieten kann, kann Vertragspartner werden.
Ausschlussgründe (gemäß GWB)
Folgende Ausschlussgründe gelten – das Unternehmen darf keiner der folgenden Sachverhalte zuzuordnen sein:
Anforderungen an die Auftragsausführung
Verkehrsfähigkeit: Nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel dürfen Gegenstand des Vertrags sein. Nachweis durch Listung in der Lauer-Taxe oder Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank (DIMDI).
Sicherheitsleistung: Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich. Die genaue Höhe ist in den Vertragsunterlagen spezifiziert.
Vertraulichkeit: Mit Beantragung der Freischaltung im Projektraum verpflichtet sich das Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der Vertragsunterlagen.
Was nicht gefordert wird
Da es sich um ein Open-House-Modell handelt, werden keine klassischen Eignungsnachweise verlangt. Insbesondere:
Geeignet für KMU: Nein (laut Datenbank-Eintrag).