Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Techniker Krankenkasse (TK) schließt Open-House-Rabattverträge über die Biologika Epoetin alfa und Epoetin zeta. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können dem Verfahren während der gesamten Vertragslaufzeit (01.07.2026 – 30.06.2028) jederzeit beitreten, sofern sie die Teilnahmebedingungen erfüllen. Es gibt keine Exklusivität und keine individuellen Verhandlungen – für alle Teilnehmer gelten die gleichen Konditionen.
Was bedeutet „Open House"? Die TK lädt alle geeigneten Unternehmen ein, zu einheitlichen Bedingungen Rabattverträge abzuschließen. Wer die Voraussetzungen erfüllt und ein vollständig unterzeichnetes Vertragspaket einreicht, wird Vertragspartner. Eine Auswahl unter mehreren Bietern findet nicht statt.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die folgenden Biologika:
Diese Wirkstoffe werden zur Behandlung von Blutarmut (Anämie), insbesondere bei chronischen Nierenerkrankungen oder Chemotherapie, eingesetzt.
Lieferung und Vertrieb
Verfahrensprinzip – Open House
Vertragslaufzeit
Rechnungsstellung
Rechnungen müssen elektronisch eingereicht werden (keine Papierrechnungen). Die genauen Anforderungen ergeben sich aus den Teilnahme- und Vertragsunterlagen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer
Der Bewerber muss pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) sein – und zwar bezogen auf die angebotenen Rabattarzneimittel. Das bedeutet: Das Unternehmen bringt die Arzneimittel in eigenem Namen in den Verkehr.
Firmensitz
Der Sitz des Unternehmens muss in einem der folgenden Gebiete liegen:
(Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG)
Zulassung der Arzneimittel
Es muss eine gültige Zulassung für die vertragsgegenständlichen Rabattarzneimittel vorliegen – entweder:
Ausschlussgründe: Es dürfen keine Umstände vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung führen oder eine Rücknahme, einen Widerruf oder eine Ruhensanordnung nach § 30 AMG rechtfertigen.
Zuverlässigkeit
Finanzielle Sicherheiten
Es ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Art, Höhe und Modalitäten sind in den Teilnahme- und Vertragsunterlagen geregelt.
Hinweis zum Rechtsweg
Streitigkeiten aus diesem Vertrag fallen in die Zuständigkeit der Sozialgerichte. Ein Nachprüfungsverfahren nach dem GWB (Vergaberecht) ist nicht eröffnet, da es sich um ein Open-House-Verfahren nach § 130a Abs. 8 SGB V handelt.
Keine Referenzprojekte gefordert