Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenRabattverträge für das Biologikum Romiplostim
Drei gesetzliche Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, HEK, hkk) schließen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Romiplostim im Rahmen eines Open-House-Verfahrens.
Was bedeutet das?
Wer kann teilnehmen?
Pharmazeutische Unternehmer, die Romiplostim-Arzneimittel bereits anbieten oder dies glaubhaft für die Vertragslaufzeit beabsichtigen.
Wie und bis wann?
Vertragsunterlagen (Anlage 4) in Textform, per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur) oder postalisch an die TK. Einreichung bis spätestens 30.06.2028, 23:58 Uhr möglich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung sind Arzneimittelrabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Biologikum Romiplostim.
Verfahrenscharakter (Open-House)
Open-House-Verfahren – das bedeutet konkret:
Meldung & Apothekensoftware
Die Meldung zur Kennzeichnung der Rabattarzneimittel in der Apothekensoftware zum Ersten eines Kalendermonats ist nur gewährleistet, wenn die vollständigen Vertragsunterlagen bis zum Dritten des jeweiligen Vormonats bei der TK vorliegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVoraussetzungen für den Vertragsschluss (Anlage 4, Teil I – Zulassung)
Pharmazeutische Unternehmer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: