Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Techniker Krankenkasse (TK) schließt im Wege eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Biologikum Lipegfilgrastim ab.
Was bedeutet Open-House? Es gibt keine Verhandlungen und keine Auswahlentscheidung – jede geeignete pharmazeutische Firma kann jederzeit beitreten. Für alle Vertragspartner gelten die gleichen, einheitlichen Konditionen.
Was wird beschafft? Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lipegfilgrastim (Lieferleistung), bundesweit in Deutschland.
Wer kann teilnehmen? Pharmazeutische Unternehmer mit gültiger Zulassung für Lipegfilgrastim, Sitz im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG), EU oder EWR.
Wie lange läuft der Vertrag? Maximal 24 Monate (01.07.2026 – 30.06.2028). Der Vertrag endet automatisch früher, falls der Patentschutz/die Marktexklusivität vorher abläuft.
Was ist einzureichen? Eigenerklärungen zur Zulassung und Zuverlässigkeit (siehe Checkliste) – es findet keine klassische Angebotsabgabe statt.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand des Vertrags
Abschluss eines Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Biologikum Lipegfilgrastim.
Verfahrensart: Open-House
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis zum Open-House-Verfahren
Bei einem Open-House-Verfahren wird keine Auswahlentscheidung getroffen. Daher sind die klassischen Eignungs- und Auswahlkriterien eines Vergabeverfahrens nicht relevant. Stattdessen gelten Zugangsvoraussetzungen, die jedes interessierte pharmazeutische Unternehmen erfüllen muss, um beitreten zu können.
Zugangsvoraussetzungen (für alle Lose gleich)
1. Unternehmensstatus
2. Sitz des Unternehmens
3. Zulassung
4. Zuverlässigkeit
5. Produktbezug