Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Techniker Krankenkasse (TK) schreibt Rabattverträge für den Wirkstoff Ranibizumab aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren nach § 130a Abs. 8 SGB V, bei dem pharmazeutische Unternehmer zu einheitlichen Konditionen beitreten können – ohne Verhandlungen und ohne Exklusivität. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 12 Monate (01.07.2026 – 30.06.2027). Angebote können bis zum 30.06.2027, 23:58 Uhr eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Ranibizumab. Die Leistung umfasst die Lieferung (supplies) entsprechender Fertigarzneimittel an Versicherte der beteiligten Krankenkassen.
Verfahrensart und Konditionen
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren: Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer können dem Vertrag zu einheitlichen, vorab festgelegten Konditionen beitreten. Es gibt keine individuellen Verhandlungen und keine Exklusivität – mehrere Vertragspartner können gleichzeitig beliefern.
Vertragslaufzeit und Beitritt
Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 12 Monate vom 01.07.2026 bis spätestens 30.06.2027. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Erfüllungsort und gemeinsame Beschaffung
Erfüllungsort ist bundesweit (Deutschland). Neben der TK sind die hkk (Bremen) und die HEK (Hamburg) als weitere Auftraggeber an der gemeinsamen Beschaffung beteiligt.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung als pharmazeutischer Unternehmer
Der Bieter muss pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) für das vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel sein. Erforderlich sind:
Zuverlässigkeit
Es darf innerhalb der letzten 5 Jahre keine rechtskräftige Verurteilung (analog § 123 GWB) und innerhalb der letzten 3 Jahre kein Ausschlussgrund (analog § 124 GWB) vorliegen. Bei Einschränkungen ist eine ergänzende Erläuterung einzureichen.
Weitere Anforderungen
Hinweis zum Verfahren
Rechtlich handelt es sich nicht um ein Vergabeverfahren im Sinne der EU-Vergaberichtlinien, sondern um ein Open-House-Modell nach Sozialrecht. Zuständig für Streitigkeiten sind die Sozialgerichte (§§ 51 ff. SGG).