Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Techniker Krankenkasse (TK) – zusammen mit der Handelskrankenkasse (hkk) und der HEK – Hanseatische Krankenkasse – schreibt im Open-House-Verfahren Rabattverträge für den Wirkstoff Epoetin theta (Biologikum) aus. Pharmazeutische Unternehmer mit passender Zulassung können während der gesamten Vertragslaufzeit beitreten.
Was ist Open-House? Es gibt keine individuellen Verhandlungen – es gelten für alle Teilnehmer die gleichen, einheitlichen Konditionen. Eine Exklusivität für einzelne Vertragspartner wird nicht zugesichert.
Worum geht es? Gegenstand ist die Lieferung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Epoetin theta an Versicherte der beteiligten Krankenkassen, abgeschlossen nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Wichtige Eckdaten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Geschlossen werden Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin theta (Biologikum). Die teilnehmenden pharmazeutischen Unternehmer liefern diese Arzneimittel an Versicherte der beteiligten Krankenkassen zu den vertraglich vereinbarten Rabattkonditionen.
Verfahrenstyp: Open-House
Das Verfahren ist als Open House ausgestaltet:
Geltungsbereich und Laufzeit
Kennzeichnung & Apothekensoftware
Damit das Rabattarzneimittel in der Apothekensoftware als Rabattarzneimittel gekennzeichnet wird, müssen die unterzeichneten Vertragsunterlagen bis zum 3. des jeweiligen Vormonats bei der TK vorliegen. Die Aufnahme in die Kennzeichnung erfolgt dann zum 1. des Folgemonats.
Auftraggeber und Beschaffungsstruktur
Auftraggeber sind die Techniker Krankenkasse (TK, Hamburg), die Handelskrankenkasse (hkk, Bremen) und die HEK – Hanseatische Krankenkasse (Hamburg), die gemeinsam als zentrale Beschaffungsstelle auftreten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtsform & pharmazeutischer Status
Teilnahmeberechtigt sind nur pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG mit Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Vertragsstaat (§ 9 Abs. 2 AMG).
Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.
Zulassung & Verkehrsfähigkeit
Es ist eine gültige Zulassung gemäß § 21 Abs. 1 AMG und/oder eine Berechtigung zum Inverkehrbringen gemäß § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG für das vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel mit dem Wirkstoff Epoetin theta nachzuweisen.
Zum Zeitpunkt der Absendung dürfen keine Gründe vorliegen, die zur Unwirksamkeit der Zulassung oder zu Rücknahme, Widerruf bzw. einer Ruhensanordnung gemäß § 30 AMG berechtigen.
Zuverlässigkeit
Der Nachweis erfolgt über eine entsprechende Eigenerklärung.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich. Die genauen Modalitäten (Höhe, Form, Frist) ergeben sich aus den separaten Teilnahme- und Vertragsunterlagen.