Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDrei gesetzliche Krankenkassen (TK, HEK und hkk) schließen Open-House-Rabattverträge über verschiedene Arzneimittel ab. Beim Open-House-Modell gibt es keine Verhandlungen und keine Exklusivität: Jeder pharmazeutische Unternehmer, der die Voraussetzungen erfüllt, kann während der gesamten Vertragslaufzeit beitreten und erhält die gleichen Konditionen.
Was wird beschafft?
Rabattverträge über insgesamt 13 verschiedene Wirkstoffe bzw. Fertigarzneimittel (u. a. Atovaquon, Azelainsäure, Cromoglicinsäure, Dexamfetamin, Dydrogesteron, Fondaparinux, Glucagon, Perampanel, Sevelamer).
Wer kann mitmachen?
Pharmazeutische Unternehmer mit Sitz in der EU oder im EWR, die die Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfüllen.
Laufzeit:
Grundsätzlich 24 Monate (01.06.2026 bis 31.05.2028), einmalig um 6 Monate verlängerbar. Los 12 endet bereits am 31.05.2027.
Abgabe:
Angebote können bis zum 31.05.2028, 23:58 Uhr eingereicht werden – ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit möglich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rabattverträge
Vertragsgegenstand sind alle im jeweiligen Los genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel. Zusätzlich umfasst jeder Vertrag alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners gemäß dem Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V.
Open-House-Bedingungen
Lieferung
Belieferung des deutschen Marktes (Lieferort-Region: Hamburg/Bremen). Die Lieferung erfolgt nach den üblichen Apotheken- und Großhandelswegen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Vertragslaufzeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmeberechtigung
Teilnehmen können pharmazeutische Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die die Voraussetzungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) erfüllen.
Keine klassische Eignungsprüfung
Im Open-House-Verfahren gibt es keine Auswahlentscheidung und keine Eignungsprüfung im klassischen vergaberechtlichen Sinne. Wer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann beitreten.
Bietergemeinschaften
Keine Referenzprojekte erforderlich
Im Open-House-Verfahren werden keine Referenzen verlangt – die Eignungsprüfung entfällt.