Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenMehrere gesetzliche Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse) schließen gemeinsam nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel. Pharmazeutische Unternehmen können dem Verfahren jederzeit während der Vertragslaufzeit beitreten – es gibt keine Frist, ab der kein Beitritt mehr möglich ist.
Was bedeutet das praktisch?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas wird beschafft?
Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattverträge für bestimmte Arzneimittel (Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen, Wirkstärken oder Fertigarzneimittel) gemäß § 130a Abs. 8 SGB V.
Der Vertrag umfasst alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertragspartners im Sinne des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V – soweit der jeweilige Vertrag keine Ausnahmen regelt.
Die teilnehmenden Krankenkassen sind:
Wie funktioniert das Open-House-Verfahren?
Versorgungsgebiet und Lieferung
Erfüllungsort / Geltungsbereich: Bundesweit.
Auftragsart: Lieferung von Arzneimitteln.
Dauer und Verlängerung
Zuschlags- und Wertungslogik
Es findet keine klassische Angebotswertung statt. Maßgeblich ist, dass die geforderten Vertragsbedingungen akzeptiert werden und die Eignungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWer darf teilnehmen?
Vertragsgemeinschaften / Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften müssen bei Auftragserteilung eine Rechtsform annehmen, die eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherstellt.
Pflichtnachweise
Sprache und Form
Alle Erklärungen und Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.