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Open-House-Rabattverträge 2026-08

Techniker Krankenkasse | HEK - Hanseatische Krankenkasse | Handelskrankenkasse (hkk) | Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)Hamburg, HamburgVeröffentlicht:
Angebotsfrist: noch 705 Tage

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Mehrere gesetzliche Krankenkassen (Techniker Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse) schließen gemeinsam nicht-exklusive Rabattverträge für Arzneimittel. Pharmazeutische Unternehmen können dem Verfahren jederzeit während der Vertragslaufzeit beitreten – es gibt keine Frist, ab der kein Beitritt mehr möglich ist.

Was bedeutet das praktisch?

Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Alle Unternehmen, die die Eignungs­voraussetzungen erfüllen, erhalten einen Vertrag zu den gleichen Konditionen. Es wird nicht zwischen Bietern ausgewählt.Die Verträge laufen vom 01.07.2026 bis 30.06.2028 und können einmalig um 6 Monate verlängert werden.Es gibt 9 Lose für unterschiedliche Wirkstoffe (z. B. Calciumdiacetat, Dimethylfumarat, Melatonin). Pro Bieter können maximal 9 Lose abgeschlossen werden.Pro Los und Abgabestichtag wird ein Preis/Markenverzeichnis eingereicht; Krankenkassen honorieren die Abrechnung zum jeweils geltenden Vertragspreis.
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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Noch 705 Tage bis zur Angebotsfrist — 30. Juni 2028
HEUTE
Termin / FristJUN2026 SEP DEZ MÄR JUN SEP DEZ MÄR JUN
Veröffentlichungca. 29. Juni 2026
Bieterfragen-Frist29. Juni 2028
Angebotsfrist30. Juni 2028
Vertragsbeginn1. Juli 2026
Vertragslaufzeit1. Juli 2026 – 30. Juni 2028
Unterlagenfrist Vormonatca. 1. Juli 2026 – 31. Dez. 2028bis 2028
Angebotsöffnung30. Juni 2028
Verlängerung 1ca. 1. Juli – 31. Dez. 2028bis 2028
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Was wird beschafft?

Gegenstand sind nicht-exklusive Rabattverträge für bestimmte Arzneimittel (Wirkstoffe, Wirkstoff­kombinationen, Darreichungs­formen, Wirkstärken oder Fertig­arzneimittel) gemäß § 130a Abs. 8 SGB V.

Der Vertrag umfasst alle austauschbaren Fertigarzneimittel des Vertrags­partners im Sinne des Rahmen­vertrags über die Arzneimittel­versorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V – soweit der jeweilige Vertrag keine Ausnahmen regelt.

Die teilnehmenden Krankenkassen sind:

Techniker Krankenkasse (TK), HamburgHEK – Hanseatische Krankenkasse, Hamburghkk – Handelskrankenkasse, Bremen

Wie funktioniert das Open-House-Verfahren?

Offene Teilnahme: Pharmazeutische Unternehmen, die die Eignungs­voraussetzungen erfüllen, können jederzeit während der gesamten Vertrags­laufzeit beitreten.Kein Wettbewerb um den Zuschlag: Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren – wer die Bedingungen erfüllt, erhält den Vertrag.Einheitliche Konditionen: Allen Vertragspartnern werden die gleichen Bedingungen angeboten, individuelle Verhandlungen finden nicht statt.Überbrückung: Die Verträge dienen ausdrücklich der Überbrückung zwischen Patentablauf und dem Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge.Höchstmenge: Pro Bieter können maximal 9 Lose abgeschlossen werden.

Versorgungsgebiet und Lieferung

Erfüllungsort / Geltungsbereich: Bundesweit.

Auftragsart: Lieferung von Arzneimitteln.

Dauer und Verlängerung

Vertragsbeginn: 01.07.2026Vertragsende (spätestens): 30.06.2028 – unabhängig vom Datum des Vertrags­schlussesMaximale Laufzeit: 24 MonateVerlängerungs­option: Der Vertrag kann einmalig um 6 Monate verlängert werden (durch die Krankenkassen).

Zuschlags- und Wertungslogik

Es findet keine klassische Angebots­wertung statt. Maßgeblich ist, dass die geforderten Vertrags­bedingungen akzeptiert werden und die Eignungs­voraussetzungen erfüllt sind.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Wer darf teilnehmen?

Pharmazeutische Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG (oder Vertrags­gemeinschaften aus solchen).Die Eigenschaft als pharmazeutischer Unternehmer bezieht sich auf die jeweils angebotenen Arzneimittel.Arzneimittel dürfen nach § 9 Abs. 2 AMG nur von Unternehmen in Verkehr gebracht werden, die ihren Sitz im Geltungsbereich des Arzneimittel­gesetzes (AMG), in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem anderen EWR-Vertragsstaat haben.Örtliche Vertreter können nur teilnehmen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der angebotenen Arzneimittel sind.

Vertragsgemeinschaften / Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften müssen bei Auftrags­erteilung eine Rechtsform annehmen, die eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten sicherstellt.

Pflichtnachweise

Eigenerklärung zur Zulassung und Zuverlässigkeit gemäß den Teilnahme- und Vertrags­unterlagen.Sicherheitsleistung in der geforderten Form.

Sprache und Form

Alle Erklärungen und Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
11+Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 15 Angebote
Hohe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 11%4–10 · 18%11+ · 71%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 11 erledigt
Vertragsunterlagen
Eignungsnachweis
Fristen & Fristenkontrolle
Optional / Bei Bietergemeinschaften
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Techniker Krankenkasse | HEK - Hanseatische Krankenkasse | Handelskrankenkasse (hkk) | Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, Deutschland, Fax: +49 2289499163, oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG)
Anschrift
22305 Hamburg
Ort
22305 Hamburg
Kategorie
Pharmazeutische Erzeugnisse
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.tk.de/vergabe

Erfüllungsort

Ort der Leistung
22305 Hamburg
Hamburg

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