Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Robert Koch-Institut (RKI) schreibt Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von Laborverbrauchsmaterialien (Laborbedarf, Reagenzien etc.) sowie Kleingeräten bis 2.000 € Listenpreis aus den Programmen verschiedener Markenanbieter aus. Die Lieferung erfolgt an alle RKI-Liegenschaften (Berlin, Wildau, Wernigerode).
Aufteilung: 48 Lose – jedes Los steht für ein Markenanbieter-Programm (z. B. Eppendorf, Merck, Sarstedt, Sartorius, Qiagen, Roche, Thermo Fisher-Untermarken, Avantor/VWR-Eigenmarken, Geyer, Roth, Fisher, etc.).
Vergütung: Angeboten wird ein Rabattsatz auf die gültige Preisliste des jeweiligen Markenanbieter-Programms (bei mehreren Produktgruppen sind Mischrabatte möglich).
Verfahren: Offenes Verfahren, EU-weit, rein elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (evergabe-online.de).
Wertung: 100 % Preis (Höhe des Rabattsatzes).
Vertragslaufzeit: ca. 4 Jahre (voraussichtlich 01.09.2026 bis 31.08.2030), mit automatischer Verlängerungsoption, maximal 48 Monate.
Bieter: Pro Los können bis zu 120 Rahmenvertragspartner zugelassen werden. Angebote sind für eines, mehrere oder alle Lose möglich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Höhe des Rabattsatzes auf die Einzelpreise der gültigen Preisliste des Markenanbieters (Avantor VWR Eigenmarken)
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Lieferung
Was geliefert wird:
Was nicht Gegenstand ist:
Vergütungsmodell (Rabattsatz)
Die Vergütung erfolgt über einen Rabattsatz auf die jeweils gültige Preisliste des Markenanbieter-Programms:
Die konkreten Produktgruppen pro Los sind in der Excel-Tabelle 'Lose nach Markenanbieterprogramm' hinterlegt.
Lieferorte und Lieferbedingung
Lieferung 'frei Verwendungsstelle' an alle Liegenschaften des RKI – auf eigene Kosten und Risiko des Auftragnehmers.
Standorte:
Wareneingangszeiten: Mo–Fr 8:30–14:00 Uhr.
Bei Mengen > 100 Stück oder > 50 kg Gewicht ist der Liefertermin vorab per E-Mail an den Bestellberechtigten anzukündigen.
Bestellabwicklung und Lieferzeit
Vertragslaufzeit und Kündigung
Vorbehalt des Auftraggebers
Das RKI behält sich vor, in Einzelfällen auch von Dritten zu beziehen – insbesondere bei:
Besondere Kostenregelung
Folgende Pauschalen dürfen in Rechnung gestellt werden:
Alle übrigen Versand-, Verpackungs- und Transportkosten sind durch die 'Lieferung frei Verwendungsstelle' abgegolten und dürfen nicht zusätzlich berechnet werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe (zwingend zu erklären)
Bieter dürfen nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sein – Eigenerklärung zu folgenden Punkten:
Zwingende Ausschlussgründe (§ 123 GWB):
Fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB):
Sanktionen / Mindestlohn / Schwarzarbeit (§ 124 Abs. 2 GWB):
Die Eigenerklärung muss vom Bieter selbst, jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und jedem Nachunternehmer unterschrieben werden.
Sanktions-Eigenerklärung Artikel 5k EU-VO 833/2014
Bieter, Mitglieder von Bietergemeinschaften und beteiligte Unterauftragnehmer/Lieferanten (sofern deren Anteil > 10 % des Auftragswerts beträgt) dürfen nicht sein:
Diese Erklärung muss auch für die Vertragslaufzeit zugesichert werden.
Vertriebsberechtigung für Markenanbieter-Programme
Bieter müssen für jedes angebotene Markenanbieter-Programm eine Vertriebsberechtigung nachweisen – durch eine entsprechende Bestätigung des Herstellers.
Ausnahme: Hersteller, die ausschließlich eigene Produkte anbieten, benötigen keinen Vertriebs-Berechtigungsnachweis.
Zusätzlich ist die aktuelle Preisliste des jeweiligen Markenanbieter-Programms einzureichen (dient als Grundlage für den Rabattsatz).
Qualitäts- und Umweltmanagement
Bieter müssen eine Erklärung zum Qualitäts- und Umweltmanagement abgeben (Anlage QM/UM):
Die Erklärung ist jährlich erneut vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Konkrete Mindestanforderungen (z. B. Mindestumsatz) sind in den vorliegenden Vergabeunterlagen nicht explizit beziffert. Eignungsleihe ist zulässig – Bieter können Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen und müssen die Eignung des Dritten nachweisen.