Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeschaffung von blauen Mehrzweckanzug-Jacken und -Hosen für Damen und Herren der Bundespolizei als Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer.
Was zu liefern ist:
Was Bieter tun müssen:
Wichtige Besonderheit: Eignung muss nicht nachgewiesen werden – das vereinfacht die Angebotsabgabe erheblich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Leistungskennzahl (L)
Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Anforderungen an die Leistung und deren Herstellung/Gewinnung. Setzt sich zusammen aus Basispunkten (BP = 500 für Erfüllung der Mindestanforderungen) und Nachhaltigkeitspunkten (NP).
Z = L / P × 100.000; wobei L = BP + NP; BP = 500 (Basispunkte für Erfüllung der Mindestanforderungen); NP = 0,5 × KK(öko) + 0,25 × KK(sozO) + 0,25 × KK(sozE); P = Gesamtpreis inkl. gesetzlicher USt. und Skontoabzug. Je Kriterienkatalog sind max. 100 Punkte (KK) erzielbar, max. 100 Nachhaltigkeitspunkte (NP) insgesamt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand und Struktur
Mengengerüst (Jacken)
Mehrzweckanzug-Jacken, blau
Vorläufiger Größenschlüssel:
Der endgültige Größenschlüssel wird mit der Vergabe übermittelt.
Mengengerüst (Hosen)
Mehrzweckanzug-Hosen, blau
Vorläufiger Größenschlüssel:
Produktanforderungen
Qualität und Umweltanforderungen
Lieferanten-Katalogdaten (KdB)
Bereitstellung der Produkte im elektronischen Katalog des 'Kaufhauses des Bundes':
Reporting
*Hinweis: Reporting, Zahlungs-/Vergütungsfristen und Vertragsmodalitäten sind hier nur verkürzt dargestellt – Details siehe Rahmenvereinbarung (Anlage 09).*
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWichtige Besonderheit: Keine Eignungsprüfung
In diesem Verfahren muss die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Umsatz, Personal, Referenzen) nicht nachgewiesen werden. Das bedeutet: keine Referenzen, kein Umsatznachweis, keine Mindestanzahl an Mitarbeitenden nötig. Geprüft werden nur Ausschlussgründe und formelle Anforderungen.
Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Bieter müssen erklären, dass bei ihnen keine Ausschlussgründe vorliegen.
Zwingende Ausschlüsse (§ 123 GWB): z.B. Verurteilungen wegen Bestechung, Betrug, Geldwäsche, Terrorismus, Menschenhandel; Nichtzahlung von Steuern oder Sozialabgaben.
Fakultative Ausschlüsse (§ 124 GWB): z.B. Insolvenz, schwere Verfehlungen, Verstöße gegen Sozial-/Umweltrecht, Schwarzarbeits- oder Mindestlohngesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Bundestariftreuegesetz, wettbewerbsbeschränkende Absprachen.
Bei vorliegenden Ausschlussgründen ist eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB möglich (auf gesonderter Anlage).
Russland-Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014)
Bieter müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe nach Art. 5k der EU-Sanktionsverordnung 833/2014 vorliegen (keine geschäftlichen Verbindungen zu sanktionierten russischen Personen/Unternehmen in sensiblen Sektoren).