Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWas wird ausgeschrieben?
Der Landkreis Prignitz sucht Dienstleister, die Schülerinnen und Schüler an verschiedenen Schulen im Landkreis als Schulbegleitung unterstützen.
Was bedeutet das konkret?
Inhaltliche Schwerpunkte:
Worauf Sie sich einstellen sollten:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Rahmenvereinbarung
Was ist eine Rahmenvereinbarung?
Eine Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag, der die Bedingungen für künftige Einzelaufträge festlegt. Der Landkreis Prignitz schließt mit den Auftragnehmern einen solchen Rahmenvertrag über Schulbegleitungsleistungen. Die tatsächlichen Einsätze werden dann je nach konkretem Bedarf an bestimmten Schulen abgerufen.
Was wird im Rahmen abgerufen?
Persönliche und fachliche Anforderungen an die eingesetzten Kräfte
Die eingesetzten Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter müssen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf geeignet sein. Dazu gehören unter anderem:
Personaleinsatz und Vertretung
Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und Ausfälle kurzfristig vertreten werden können. Dazu gehört:
Abstimmung und Zusammenarbeit
Die Schulbegleiter arbeiten eng mit den Schulen und den Erziehungsberechtigten zusammen. Erwartet wird:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bewerber muss nachweisen, dass er berechtigt ist, die ausgeschriebene Dienstleistung zu erbringen. Dazu zählen z. B. Anmeldung des Unternehmens, Gewerbeanzeige oder vergleichbare Nachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss zeigen, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, die Leistung über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Typische Nachweise: Umsatzzahlen der letzten Jahre, Bonitätsnachweis, gegebenenfalls Erklärung über Insolvenzfreiheit.
Fachliche Eignung
Der Bewerber muss nachweisen, dass er und sein Personal fachlich für die Schulbegleitung geeignet sind. Dazu gehören Qualifikationen, Schulungen, Berufserfahrung sowie Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf.
Zuverlässigkeit
Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, z. B.:
Referenzen
Es werden Referenzen über vergleichbare Leistungen erwartet, also über bereits erbrachte Schulbegleitungen oder vergleichbare personenbezogene Unterstützungsleistungen. Die Vergleichbarkeit soll anhand von Zeitraum, Umfang und Art der betreuten Kinder/Jugendlichen dargelegt werden.
Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Schulbegleitung, Integrationshilfe oder vergleichbare personenbezogene Unterstützungsleistungen für Kinder/Jugendliche mit Förderbedarf
Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung; Nachweis über Ansprechpartner, Zeitraum und Umfang der erbrachten Leistung